Überblick

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Lüneburg v. 20.7.2011 (Az. 5 A 26/10) ist das staatliche Gewerbeaufsichtsamt befugt, die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Maßgabe der Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuordnen. Das Unternehmen hatte sich in dem zugrundeliegenden Fall gegen einen entsprechenden Bescheid der Gewerbeaufsicht gewehrt.

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