1Die Eingänge und die Rettungswege in Hochhäusern müssen ständig freigehalten werden. 2In Vorräumen und notwendigen Treppenräumen dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. 3Türen im Zuge von Rettungswegen müssen unverschlossen und jederzeit von innen leicht in voller Breite geöffnet werden können. 4Die als Rettungswege dienenden Flächen auf dem Grundstück sowie die Flächen für die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden. 5Hierauf ist dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen.

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