Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet die Träger von Kindertageseinrichtungen in ihrer Funktion als Unternehmer, Gefährdungen der pädagogischen Fachkräfte und Kinder zu ermitteln und zu beurteilen. Darauf aufbauend sind im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Gefährdungen abzuleiten und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) hebt nicht nur auf die Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ab, sondern greift das im Arbeitsschutzgesetz festgelegte Ziel auf, eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu erreichen.
Fachlich qualifizierte Unterstützung können dabei Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte oder -ärztinnen bieten, die den Trägern von Kindertageseinrichtungen beratend zur Seite stehen.
Gefahren sind primär an der Quelle zu beseitigen oder zu vermindern. Wo dies nicht vollständig möglich ist, müssen Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip ergriffen werden. Das heißt, es werden zuerst technische (T), dann organisatorische (O) und erst zuletzt personenbezogene (P) Maßnahmen festgelegt und durchgeführt. Die Technik beziehungsweise die technischen Gegebenheiten am Arbeitsplatz in der Einrichtung, also die Arbeitsumgebung und die Arbeitsmittel sind so zu gestalten, dass keine Unfälle und Gesundheitsschäden entstehen können. Sofern allein auf dieser Ebene keine hinreichenden Ergebnisse erzielt werden können, muss geprüft werden, inwiefern die Organisation von Arbeitsabläufen verändert werden kann. Letztlich spielt auch das eingesetzte Personal eine Rolle: Es muss für die jeweiligen Aufgaben qualifiziert sein, die vorhandenen Gefährdungen kennen und sein Verhalten an nicht vermeidbare Gefährdungen und Belastungen anpassen. Hier schließen sich die von Arbeitgebern beziehungsweise Unternehmern verpflichtend durchzuführenden Unterweisungen an. Dies sind Anweisungen für ein sicherheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz, die die möglichen Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln aufgreifen.
Maßnahmen zur Vermeidung von Muskel-Skelett-Belastungen fördern die Arbeitsfähigkeit des pädagogischen Personals und stärken dieses darin, seinen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag wahrzunehmen. Mittelbar können daher auch die Kinder davon profitieren. Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtung, des Raumklimas und der Lärmsituation steigern die Qualität der Lern- und Arbeitsbedingungen für die pädagogischen Fachkräfte und Kinder unmittelbar.
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Abb. 3
Bei der Gefährdungsbeurteilung können Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte oder -ärztinnen unterstützen
Bei der Festlegung der Maßnahmen sind die jeweiligen Rahmenbedingungen und das pädagogische Konzept der Einrichtung zu berücksichtigen. In Bezug auf die Vermeidung von Muskel-Skelett-Erkrankungen sind zum Beispiel das Alter und die körperliche Verfassung der Beschäftigten ein wichtiges Kriterium, aber auch, ob Kinder mit körperlichen Behinderungen betreut werden, die spezielle Betreuungsmaßnahmen oder Hilfsmittel benötigen. Für Kinder oder Beschäftigte mit Sehbeeinträchtigungen sind gegebenenfalls besondere Beleuchtungskonzepte notwendig. Die Akustik in den Räumen muss insbesondere beachtet werden, wenn viele Kinder mit Migrationshintergrund oder Sprachstörungen betreut werden.
Technische und organisatorische Maßnahmen zielen dabei auf eine Veränderung der Verhältnisse (Verhältnisprävention), personenbezogene Maßnahmen auf eine Veränderung der Verhaltensweisen (Verhaltensprävention) ab. Häufig greifen die Maßnahmen ineinander und beeinflussen sich gegenseitig. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung bietet der Kita Rechtssicherheit und eine strukturierte Übersicht über die Durchführung und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit in der Einrichtung.
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang. Sie ist vielmehr als kontinuierlicher Verbesserungsprozess angelegt, in dessen Rahmen die Qualität der Arbeitsbedingungen stetig zu hinterfragen ist. Sie stellt damit einen wichtigen Bestandteil der Qualitätsentwicklung der Kita als Bildungseinrichtung dar, denn Bildung und Gesundheit hängen unmittelbar zusammen. Qualitativ hochwertige Bildungsangebote kann es nur in sicheren und gesunden Kindertageseinrichtungen geben. Das bedeutet, dass die Rahmenbedingungen insgesamt entscheidend dafür sind, ob sich pädagogische Fachkräfte und Kinder in der Kita wohl fühlen. Dies ist Voraussetzung für gute Bildungsarbeit, in der wiederum die Ausprägung von Sicherheits- und Gesundheitskompetenzen einen wichtigen Baustein darstellt. Sicherheit und Gesundheit sollten daher als Werte gelebt und bei allen Prozessen berücksichtigt werden, damit Kinder sie in dieser Bedeutung erleben und erfahren können.
Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei ein Instrument, um sicherzustellen, das...