Sichere Verkehrswege sind Voraussetzung für die sichere An- und Abfahrt der Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge sowie reibungslose Betriebs- und Einsatzabläufe im Freien und in Feuerwehreinrichtungen. Neben baulichen und organisatorischen Maßnahmen tragen Ordnung und Sauberkeit zur sicheren Begehbarkeit von Verkehrswegen bei.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige bauliche und organisatorische Regelungen zur Sicherheit bei der An- und Abfahrt sowie zur Sicherheit von Verkehrswegen.
Gefährlicher Begegnungsverkehr zwischen Einsatzkräften und Feuerwehrfahrzeugen
Unfallbeispiele:
- Als ich nach der Alarmierung am Feuerwehrhaus einen Steinwall überspringen wollte, bin ich umgeknickt.
- Beim Hineinlaufen in die Fahrzeughalle bin ich ausgerutscht und gestürzt.
- Im Feuerwehrhaus von einer Treppenstufe abgerutscht.
Gefährdungen:
Gefährdungen entstehen auf Verkehrswegen zur An- und Abfahrt und im Freien insbesondere durch
- gefährlichen Begegnungsverkehr zwischen den Fahrzeugen an- und ausrückender Einsatzkräfte,
- unübersichtliche oder nicht einsehbare Straßenführung im Ausfahrtbereich von Feuerwehreinrichtungen,
- fehlende oder nicht ausreichend breite PKW-Stellplätze für Feuerwehrangehörige,
- fehlende, nicht sicher begehbare oder nicht direkt geführte Verkehrswege von den PKW-Stellplätzen in die Gebäude,
- glatte und ungeräumte Verkehrswege bei Schnee und Eis,
- unzureichende Beleuchtung von Verkehrswegen im Freien.
Gefährdungen entstehen an und auf Verkehrswegen in Feuerwehreinrichtungen insbesondere durch
- nicht ausreichend breite oder unzulässig eingeengte Verkehrswege,
- Fahrzeugverkehr im Bereich von Verkehrswegen,
- Bodenunebenheiten und Stolperstellen, z. B. durch Schwellen, Absätze,
- Rutschgefahr, z. B. wenn Bodenbeläge nicht rutschhemmend ausgeführt sind und nass, glatt oder verschmutzt sind,
- unzureichende Beleuchtung.
Schutzziel:
- Verkehrswege müssen freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können.
- Fußböden in Räumen dürfen keine Stolperstellen haben; sie müssen eben und rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein.
Weitere Informationen:
- UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)
- Regel "Fahrzeug-Instandhaltung" (BGR/GUV-R 157)
- DIN 14 092 Teil 1 "Feuerwehrhäuser; Planungsgrundlagen"
- Information "Sicherheit im Feuerwehrhaus" (GUV-I 8554)
- Regel "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" (BGR/GUV-R 181)
- Information "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche" (GUV-I 8527)
Feuerwehrhäuser müssen in der Prioritätenliste des Winterdienstes Vorrang haben.
Sichere An- und Abfahrt am Feuerwehrhaus
- Gefährlicher Begegnungsverkehr zwischen den Fahrzeugen am Feuerwehrhaus eintreffender Einsatzkräfte und ausrückenden Feuerwehrfahrzeugen ist zu vermeiden.
- Sind bei bestehenden Anlagen bauliche Maßnahmen für eine gefahrlose An- und Abfahrt unmöglich oder unangemessen, so sind die An- und Abfahrtswege organisatorisch so festzulegen, dass gefährlicher Begegnungsverkehr zwischen an- und ausrückenden Einsatzkräften/Fahrzeugen weitestgehend vermieden wird.
- Bei allen Regelungen darf nicht vergessen werden: Die Verantwortung im Straßenverkehr trägt grundsätzlich der Fahrzeugführer.
- Feuerwehrinterne Regelungen über An- und Abfahrt am Feuerwehrhaus oder Maßnahmen mit Beschilderung oder Lichtzeichen, die in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingreifen würden, sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
- Beim Neubau von Feuerwehreinrichtungen muss die sichere Verkehrsanbindung bereits bei der Planung Berücksichtigung finden.
Der Ausfahrtbereich des Feuerwehrhauses ist für Verkehrsteilnehmer gut erkennbar.
Der Stauraum vor den Toren bringt Sicherheit.
Die Situationen 1 und 2 zeigen vereinfacht die Anzahl der Begegnungsmöglichkeiten zwischen eintreffenden Einsatzkräften und dem ausrückenden Löschfahrzeug.
Situation 1: Bei der dargestellten Anlage des Parkraumes für PKW ergeben sich für anfahrende Einsatzkräfte und ausrückende Löschfahrzeuge insgesamt vier mögliche Gefahrensituationen.
Situation 2: Die Gefahrensituationen reduzieren sich in diesem Bild auf zwei. Die Anlage des Parkraumes in diesem Beispiel erweist sich also bei weitem günstiger als in der Situation 1.
PKW-Stellplätze und sichere Verkehrswege im Freien