Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden von der Unternehmerin oder vom Unternehmer bestellt und haben gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz die Aufgabe, diese beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
- siehe § 6 Arbeitssicherheitsgesetz
- siehe § 2 DGUV Vorschrift 2 UVV "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
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