Beteiligung darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein, sondern muss sich in den Strukturen und Abläufen des Betriebs widerspiegeln. Nur so entstehen Verlässlichkeit und Vertrauen darin, dass Beteiligung ausdrücklich erwünscht ist. Nützlicherweise wird diese Verbindlichkeit schriftlich, zum Beispiel im Leitbild oder in Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen, festgehalten. So kann langfristig eine stabile Beteiligung bei Sicherheit und Gesundheit zum Vorteil der Beschäftigten und des gesamten Betriebs gelingen.
Beteiligung braucht einen klaren Rahmen
Wer soll sich beteiligen? Wie sollen diese Personen beteiligt werden? In welcher Form können sie sich beteiligen? Das sind alles Fragen, die dazu dienen, die Ziele der Beteiligung zu klären. Nur wenn Sie sie im Vorfeld beantwortet haben, kann eine Beteiligung überhaupt zu sinnvollen Ergebnissen führen.
Beteiligung braucht Zeit – und einen klaren Zeitplan
Viele Entscheidungen müssen in kurzer Zeit getroffen werden. Eine Beteiligung eignet sich eher bei Themen, die man planen kann. Hier sollten Sie jeweils einen genauen Zeitplan festlegen, aus dem sich ergibt, wer bis wann beteiligt werden soll.
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Zum Beispiel: Beteiligung bei der Gefährdungsbeurteilung |
Bei einem Bildungsträger werden Beschäftigte aus allen Bereichen bei der Gefährdungsbeurteilung eingebunden. So nehmen sie an Begehungen der Seminar- und Büroräume teil, aber auch an einem Workshop, in dem es um die Beurteilung der psychischen Belastungen geht. Dieses Vorgehen wird jährlich im Arbeitsschutzausschuss geplant und durchgeführt. |
Vorher festlegen, wie mit den Ergebnissen der Beteiligung umzugehen ist
Durch die Beteiligung werden viele Meinungen und Ideen gesammelt.
Diese gilt es, in einem transparenten Verfahren zu einer Entscheidung zusammenzuführen. Legen Sie hier fest, ob die Beschäftigten auch an der Entscheidung über Maßnahmen beteiligt werden.
Die Beteiligung ins Alltagshandeln einbauen
Beschäftigte sollten im Alltag die Gelegenheit bekommen, sich einzubringen, zum Beispiel über einen Ideenbriefkasten oder vorgedruckte Zettel mit der Überschrift "Jede Idee zählt". Feste Punkte in Besprechungen, bei denen Vorschläge eingebracht werden können, sind eine weitere Möglichkeit, wie Sie Beteiligung in den betrieblichen Alltag einbauen können.
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Zum Beispiel: Ideenbörse |
Jährlich gibt es bei einem Energieversorgungsunternehmen eine Ideenbörse. Hier werden in der Kantine verschiedene Themenstände aufgebaut. Jedem Thema ist eine Ansprechperson zugeordnet. Mit dieser können die Beschäftigten ins Gespräch kommen und ihre Ideen und Vorschläge einbringen. Zudem wird dieses Format dazu genutzt, Neuerungen zu kommunizieren. |
Reflexion des Prozesses
Beteiligung soll vor allem sicherstellen, dass wirksame und akzeptierte Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Ob die Beteiligung funktioniert, sollte regelmäßig reflektiert werden.
Möglichkeiten der Beteiligung
Es gibt viele Möglichkeiten, Beschäftigte zu beteiligen. Grundsätzlich lassen sie sich in kurz- und langfristige Formen unterteilen. Die Beteiligung reicht von kurzer Projektarbeit bis hin zu langfristig etablierten Arbeitsgruppen.
Projektbezogene Beteiligung
Hier handelt es sich um Beteiligung bei einer klar formulierten Problemstellung mit festen Zielen und zeitlicher Begrenzung (z. B. Projekttage, Tag der offenen Tür, Ideentreffen, Ideenbörsen).
Offene Beteiligung
Gemeint sind wiederkehrende Meinungsäußerungen ohne erzwungene Regelmäßigkeit, die den Beschäftigten in den Fokus stellen (z. B. Diskussionen, Umfragen, Gespräche).
Parlamentarische Beteiligung
Das sind kontinuierliche und formale Rahmenbedingungen zum Meinungsaustausch mit rechtlicher Grundlage (z. B. Gesundheitszirkel, Arbeitsschutzausschuss, Betriebsrat).
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Zum Beispiel: Ideentreffen |
Sogenannte Ideentreffen sind regelmäßige, nach einem festgelegten Muster ablaufende Besprechungen, bei denen alle Beschäftigten aktiv eingebunden werden. Sie bieten die Möglichkeit, z. B. Arbeitsabläufe, Produktqualität und den Arbeitsschutz Schritt für Schritt zu verbessern. Damit eignet sich die Methode auch für Gesundheitszirkel, für eine moderierte Unterweisung oder sogar für die Beurteilung psychischer Belastungen. |
Weitere Informationen:
DGUV Information 206-007 "So geht’s mit Ideen-Treffen", www.dguv.de/publikationen Webcode: p206007
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