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Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Impressum
Herausgegeben von: |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de |
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Sachgebiet Veränderung der Arbeitskulturen des Fachbereichs Gesundheit im Betrieb der DGUV |
Ausgabe: |
Juli 2022 |
Satz und Layout: |
Atelier Hauer + Dörfler, Berlin |
Bildnachweis: |
Illustrationen: Michael Hüter; Titel: © GRVBE – Fotografie (Erik Schwarzer) |
Copyright: |
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. |
Bezug: |
Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p206042 |
Wer das Wissen aller im Betrieb nutzt, handelt sicherer, gesünder und erfolgreicher.
Beschäftigte beteiligen – Chancen nutzen
Im Bereich Sicherheit und Gesundheit gehen Akzeptanz und Erfolg Hand in Hand. Je deutlicher die Sinnhaftigkeit von Maßnahmen für die Belegschaft ist, desto größer ist der langfristige Nutzen. Denn nur diejenigen, die vom Nutzen der Maßnahmen überzeugt sind, begeistern sich für deren Umsetzung. Das gilt für Führungskräfte ebenso wie für die Beschäftigten.
Maßnahmen sollten daher praxisnah und alltagstauglich sein. Dafür können die Beschäftigten als Expertinnen und Experten ihres eigenen Arbeitsplatzes einen erheblichen Beitrag leisten.
Die Ideen und Vorschläge der Beschäftigten sind zu wertvoll, als dass darauf verzichtet werden könnte. Aufgabe der Leitung ist es daher, allen Beschäftigten eine Beteiligung bei Sicherheit und Gesundheit zu ermöglichen. Anstatt der Belegschaft Maßnahmen vorzuschreiben, sollten diese miteinander erarbeitet werden. Dies schafft Verbindlichkeit und damit bessere und überzeugendere Resultate.
Nicht zuletzt ist die Einbindung der Beschäftigten ein Zeichen von Wertschätzung, und diese wiederum dient der Gesundheit und dem Wohlbefinden.
Diese Broschüre zeigt Ihnen Wege auf, wie Sie durch Beteiligung Sicherheit und Gesundheit aktiv gestalten und lenken können.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Was können Sie als Leitung tun?
Beteiligung darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein, sondern muss sich in den Strukturen und Abläufen des Betriebs widerspiegeln. Nur so entstehen Verlässlichkeit und Vertrauen darin, dass Beteiligung ausdrücklich erwünscht ist. Nützlicherweise wird diese Verbindlichkeit schriftlich, zum Beispiel im Leitbild oder in Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen, festgehalten. So kann langfristig eine stabile Beteiligung bei Sicherheit und Gesundheit zum Vorteil der Beschäftigten und des gesamten Betriebs gelingen.
Beteiligung braucht einen klaren Rahmen
Wer soll sich beteiligen? Wie sollen diese Personen beteiligt werden? In welcher Form können sie sich beteiligen? Das sind alles Fragen, die dazu dienen, die Ziele der Beteiligung zu klären. Nur wenn Sie sie im Vorfeld beantwortet haben, kann eine Beteiligung überhaupt zu sinnvollen Ergebnissen führen.
Beteiligung braucht Zeit – und einen klaren Zeitplan
Viele Entscheidungen müssen in kurzer Zeit getroffen werden. Eine Beteiligung eignet sich eher bei Themen, die man planen kann. Hier sollten Sie jeweils einen genauen Zeitplan festlegen, aus dem sich ergibt, wer bis wann beteiligt werden soll.
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Zum Beispiel: Beteiligung bei der Gefährdungsbeurteilung |
Bei einem Bildungsträger werden Beschäftigte aus allen Bereichen bei der Gefährdungsbeurteilung eingebunden. So nehmen sie an Begehungen der Seminar- und Büroräume teil, aber auch an einem Workshop, in dem es um die Beurteilung der psychischen Belastungen geht. Dieses Vorgehen wird jährlich im Arbeitsschutzausschuss geplant und durchgeführt. |
Vorher festlegen, wie mit den Ergebnissen der Beteiligung umzugehen ist
Durch die Beteiligung werden viele Meinungen und Ideen gesammelt.
Diese gilt es, in einem transparenten Verfahren zu einer Entscheidung zusammenzuführen. Legen Sie hier fest, ob die Beschäftigten auch an der Entscheidung über Maßnahmen beteiligt werden.
Die Beteiligung ins Alltagshandeln einbauen
Beschäftigte sollten im Alltag die Gelegenheit bekommen, sich einzubringen, zum Beispiel über einen Ideenbriefkasten oder vorgedruckte Zettel mit der Überschrift "Jede Idee zählt". Feste Punkte in Besprechungen, bei denen Vorschläge eingebracht werden können, sind eine weitere Möglichkeit, wie Sie Beteiligung in den betrieblichen Alltag einbauen können.
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Zum Beispiel: Ideenbörse |
Jährlich gibt es bei einem Energieversorgungsunternehmen eine Ideenbörse. Hier werden in der Kantine verschiedene Themenstände aufgebaut. Jedem Thema ist eine Ansprechperson zugeordnet. Mit dieser können die Beschäftigten ins Gespräch kommen und ihre Ideen und Vorschläge einbringen. Zudem wird dieses Format dazu genutzt, Neuerungen zu kommunizieren. |
Reflexion des Prozesses
Beteiligung soll vor allem sicherstellen, dass wirksame und akzeptierte Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Ob die Beteiligung funktioniert, sollte regelmäßig reflektiert werden.
Möglichkeiten der Beteiligung
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