1. | Gibt es eine Unternehmenskultur, die den tabufreien Umgang mit den Themen Aggression, Gewalt und sexuelle Belästigung fördert? |
Beispiele: Thematisierung im Arbeitsschutzausschuss, in Besprechungen, Personalgesprächen und Unterweisungen, Betriebsvereinbarungen, Zielvereinbarungen | |
2. | Gibt es systematische Situationsanalysen und Dokumentationen, die das Gewalt- oder Aggressionsrisiko und -geschehen beschreiben? |
3. | Werden aufgrund der Bewertung des Risikos durch Gewalt- und Aggressionsereignisse technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen umgesetzt? |
4. | Sind alle Maßnahmen zur Gewaltprävention im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert, begründet und terminiert? |
5. | Sind diese Maßnahmen allen Beschäftigten bekannt? |
6. | Ist sichergestellt, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüft wird und diese Maßnahmen gegebenenfalls angepasst werden? |
7. | Sind technische Maßnahmen getroffen worden, um gewalttätige Übergriffe zu erschweren? |
Beispiele: Sicherung kritischer Gebäude, Gebäudeteile und Zugänge gegen unbefugten Zutritt; gute Übersichtlichkeit und Beleuchtung von Parkplätzen und Zugängen; Überwachungs- oder Notrufeinrichtungen; als Waffe missbrauchbare Einrichtungsgegenstände fixieren oder entfernen. | |
8. | Sind Alarmierungs- und Überwachungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Risiken, zum Beispiel bei gefährlicher Alleinarbeit, eingerichtet? |
Beispiel: Personen-Notsignal-Anlagen (PNA). | |
9. | Können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gefährlichen Situationen ohne Weiteres flüchten? |
10. | Gibt es Verfahrensweisen, die sicherstellen, dass alle notwendigen Informationen zum Aggressionspotenzial und -verhalten der betreuten Menschen bei den Beschäftigten vorliegen? |
Beispiele: Übergabestandards, Bewertungsbogen Risiko. | |
11. | Ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifiziert sind, um im Rahmen der Arbeitsaufgabe mit Aggressionen in geeigneter Weise umzugehen? |
12. | Sind die Schulungskonzepte, -inhalte und -umfänge zur Gewaltprävention geeignet? |
Essenzielle Inhalte: Ursachen von Gewalt, Erkennen von Aggression, verbale und nonverbale Deeskalation, Abwehr von Gewalt, Dokumentation, Nachsorge. | |
13. | Existiert eine eindeutige Regelung zur Vorgehensweise nach Aggressionsereignissen und wird diese konsequent angewandt? |
14. | Sind Notfallpläne erstellt und den Beschäftigten bekannt? |
15. | Können Beschäftigte im Fall gewalttätiger Übergriffe schnell Hilfe erhalten? |
Beispiel: Notruf, Kollegen, Wachschutz. | |
16. | Gibt es Regelungen zum Verlassen von Arbeitsplätzen nach Gewaltereignissen? |
17. | Wird den Beschäftigten regelmäßig kollegiale Intervision oder qualifizierte Supervision angeboten? |
18. | Ist sichergestellt, dass Gewaltereignisse Thema bei Personalgesprächen, Dienst- und Teamberatungen sind? |
19. | Ist nach traumatisierenden Ereignissen eine betriebliche psychologische Erstbetreuung gesichert? Sind Zuständigkeiten geklärt, Ansprechpersonen benannt und qualifiziert? |
20. | Ist sichergestellt, dass bei Bedarf eine weitere Betreuung stattfinden kann, um eine Chronifizierung und posttraumatische Belastungsstörung zu vermeiden? |
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