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DGUV Information 207-025: Prävention von Gewalt und Aggr ... / Anhang 1 Exemplarische Fragen für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Themenfeld "Gewaltprävention"

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1. Gibt es eine Unternehmenskultur, die den tabufreien Umgang mit den Themen Aggression, Gewalt und sexuelle Belästigung fördert?
  Beispiele: Thematisierung im Arbeitsschutzausschuss, in Besprechungen, Personalgesprächen und Unterweisungen, Betriebsvereinbarungen, Zielvereinbarungen
2. Gibt es systematische Situationsanalysen und Dokumentationen, die das Gewalt- oder Aggressionsrisiko und -geschehen beschreiben?
3. Werden aufgrund der Bewertung des Risikos durch Gewalt- und Aggressionsereignisse technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen umgesetzt?
4. Sind alle Maßnahmen zur Gewaltprävention im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert, begründet und terminiert?
5. Sind diese Maßnahmen allen Beschäftigten bekannt?
6. Ist sichergestellt, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüft wird und diese Maßnahmen gegebenenfalls angepasst werden?
7. Sind technische Maßnahmen getroffen worden, um gewalttätige Übergriffe zu erschweren?
  Beispiele: Sicherung kritischer Gebäude, Gebäudeteile und Zugänge gegen unbefugten Zutritt; gute Übersichtlichkeit und Beleuchtung von Parkplätzen und Zugängen; Überwachungs- oder Notrufeinrichtungen; als Waffe missbrauchbare Einrichtungsgegenstände fixieren oder entfernen.
8. Sind Alarmierungs- und Überwachungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Risiken, zum Beispiel bei gefährlicher Alleinarbeit, eingerichtet?
  Beispiel: Personen-Notsignal-Anlagen (PNA).
9. Können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gefährlichen Situationen ohne Weiteres flüchten?
10. Gibt es Verfahrensweisen, die sicherstellen, dass alle notwendigen Informationen zum Aggressionspotenzial und -verhalten der betreuten Menschen bei den Beschäftigten vorliegen?
  Beispiele: Übergabestandards, Bewertungsbogen Risiko.
11. Ist sichergestellt, dass a...

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