Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind nach dem Stand der Technik zu errichten und bestimmungsgemäß zu betreiben sowie sachgerecht zu warten. Die Wartungsintervalle sind so festzulegen, dass die technischen, hygienischen und raumlufttechnischen Eigenschaften und der sichere Betrieb der Anlage gewährleistet werden.
Die Zuluft ist vor der Zuführung in die Räume entsprechend den Anforderungen hinsichtlich der Nutzung der Arbeitsstätte durch Luftfilter nach dem Stand der Technik zu reinigen. Der Betrieb der Anlage darf nicht selbst zur Gefahrenquelle werden (z. B. durch Gefahrstoffe, Bakterien, Schimmelpilze oder Lärm).
Verkehrswege und Zugänge zu Anlageteilen müssen für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten ausreichend groß bemessen und sicher zu begehen sein. Für den Tausch von Filterelementen/Registern sind Ausbaulängen zu berücksichtigen. Die lichte Durchgangshöhe in Verkehrswegen muss mindestens 2 m, beim Errichten von neuen Arbeitsstätten mindestens 2,10 m betragen (im Bereich von Türen darf die Mindesthöhe um 0,05 m unterschritten werden). Wird diese Höhe stellenweise unterschritten, sind die Anstoßstellen abzupolstern und farbig zu markieren. Für Wartungsgänge (Verkehrswege, die ausschließlich der Wartung und Inspektion dienen) ist eine lichte Mindesthöhe von 1,90 m erforderlich. Im Bereich von Türen darf die Mindesthöhe hier um 0,10 m unterschritten werden.
Für Wartungsgänge und Gänge zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen ist eine Mindestbreite von 0,50 m erforderlich. Wartungsöffnungen sind in ausreichender Größe zu berücksichtigen. Soweit möglich, sollte ein niveaugleicher Zugang mit Anbindung zum Aufzug realisiert werden. Für größere Lüftungszentralen ist ein Lagerplatz für Austauschteile und Platz für eine kleine Werkbank sinnvoll. Bei Dachzentralen ist der Boden flüssigkeitsdicht, mit Wasserablauf vorzusehen (Gefahr von Rohrbrüchen).
Rechtsquellen, Normen, Literaturhinweise
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) §§ 3a, 4; Anhang ArbStättV 3.5, 3.6
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 "Verkehrswege"
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperatur"
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung"
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume"
- DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen"
- DGUV Information 215-510 "Beurteilung des Raumklimas"
- DIN EN ISO 7730:2006-05 "Ergonomie der thermischen Umgebung - Analytische Bestimmung und Interpretation der thermischen Behaglichkeit durch Berechnung des PMV- und des PPD-Indexes und Kriterien der lokalen thermischen Behaglichkeit (ISO 7730:2005); Deutsche Fassung EN ISO 7730:2005"
DIN EN 16798-3:2017-11 "Energetische Bewertung von Gebäuden - Lüftung von Gebäuden - Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden - Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme (Module M5-1, M5-4);"
Deutsche Fassung EN 16798-3:2017
Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden