MetallstaubBeim Bearbeiten von Bauteilen und Vorrichtungen aus Metall (zum Beispiel Zerspanen, Schneiden, Schleifen und Polieren) werden metallhaltige Stäube freigesetzt. Dadurch kann es zu Gesundheitsgefährdungen und/oder zu Brand- und Explosionsgefährdungen kommen.
Aluminiumstaub
Aluminiumstäube entstehen bei der Bearbeitung von Aluminium (zum Beispiel durch Schleifen, Bürsten und Polieren). Auch bei Verfahren der additiven Fertigung (schmelzbasierte oder sinterbasierte Verfahren) können Aluminiumstäube über das eingesetzte Legierungspulver oder -granulat freigesetzt werden.
Aluminiumstäube sind brennbar und können im Gemisch mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Die Ent-zündbarkeit des Staub/Luft-Gemischs und die Explosions-wirkung sind unter anderem von der Korngröße, Feuchte und Zusammensetzung des Aluminiumstaubs abhängig.
Unter bestimmten Umständen (wenn z. B. im Abfall große Mengen frisch erzeugter feiner Aluminiumpartikel unter thermisch isolierenden Bedingungen gelagert werden) kann es durch die Reaktion mit der Umgebungsluft zur kontinuierlichen Wärmeentwicklung kommen. Das kann bis zur Selbstentzündung führen.
Bei Kontakt von Aluminiumstaub mit Wasser, zum Bei-spiel bei Nassbearbeitungsverfahren oder Staubabschei-dung im Nassabscheider, kann Wasserstoffgas entstehen. Dieses Gas ist brennbar und kann im Gemisch mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden.
Weitere Hinweise zu Brand- und Explosionsgefährdungen durch Aluminiumstäube sowie zu Schutzmaßnahmen finden Sie in der DGUV Regel 109-001 "Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium". |
Magnesiumstaub
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu Magnesiumstäuben siehe
- DGUV Information 209-090 "Tätigkeiten mit Magnesium"
- Fachbereich Aktuell FBHM-051 "Trockenschleifen von Magnesium – Was ist zu beachten?"
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Edelstahlstaub
Die im Modell- und Formenbau typischerweise verwendeten Stähle haben einen Kohlenstoffgehalt von 0,2–0,6 %. Sie enthalten in der Regel Silizium, Schwefel und Phosphor sowie Chrom, Mangan, Molybdän und/oder Nickel. Die Metalle können elementar oder als Verbindungen enthalten sein.
Für alle zu bearbeitenden metallischen Werkstoffe muss die Zusammensetzung mit Hilfe des Sicherheitsdatenblatts und/oder der Werkstoffnummer ermittelt werden. Obwohl die Legierungen als eigene Stoffe eingestuft sind, sollte die Gefährdungsbeurteilung nach den Bestandteilen der Legierung durchgeführt werden.
Je nach Zusammensetzung der Werkstoffe können sich durch die entsprechenden Stäube unterschiedliche Gesundheitsgefährdungen ergeben. Die notwendigen Schutzmaßnahmen sind darauf spezifisch auszurichten.
Besonders beachtet werden müssen Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren anorganischen Verbindungen (zum Beispiel Nickelverbindungen).
Weitere Informationen zu Grenzwerten, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen siehe:
- TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
- TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen"
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"
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