Wenn am Einsatzort und in der Einsatzzeit das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre ausgeschlossen werden kann, ist das Aufsaugen von brennbaren Stäuben auch mit Staubsaugern/Entstaubern zulässig, deren staubbeladener Bereich frei von inneren Zündquellen ist.

Hinweis

Bei der Beschaffung dieser Sauger muss Folgendes bei der Herstellfirma abgefragt werden:

  • Entweder: Die Herstellfirma erklärt schriftlich (z. B. in der Betriebsanleitung), dass das Gerät zum Absaugen brennbarer Stäube geeignet ist (was den Idealfall darstellt).
  • Oder: Der Staubsauger/Entstauber erfüllt folgende Anforderungen:

    • elektrostatisch ableitfähiges Saug-Set

      (< 106 Ω; über gesamte Set-Länge)

    • geräteinterne Prallflächen aus nicht funkenreißendem Material
    • Geräte nach DIN EN 60335-2-9:2015-07, Anhang AA, Staubklasse M oder H
    • getrennte Kühl- und Prozessluftführung

      (Motorkühlung und Absaugluft)

    • Oberflächentemperaturen < 135 °C an Flächen im staubbeladenen Bereich

      (Dies ist bei Industriestaubsaugern in der Regel gegeben. Der staubbeladene Bereich ist hier der Bereich vor dem Hauptfilter, der betriebsmäßig mit Staub in Berührung kommt.)

Eine Hilfestellung hierzu bietet die Bekanntmachung 1113 zur BetrSichV "Beschaffung von Arbeitsmitteln".

Tabelle 3 Anforderungen an den Staubsauger oder Entstauber

Erwartete Stäube Staubklasse (mindestens) Müssen die Kriterien von 5.1.2 erfüllt sein? Zu beachten Empfehlungen
Holzstaub M Ja1 TRGS 5532 DGUV Information 209-044
Lackpartikel M Ja Keine Verwendung im Lackierraum3  
Kunststoffstäube M Ja    
Leichtmetallstäube4 M Ja Kein Nasssaugen  
Metallstäube M Nein    
Chrom-/Nickel-/Kobaltstäube H Nein TRGS 560  
Quarzhaltiger mineralischer Staub M Nein TRGS 559  
Fasern alter Mineralwolle M Nein TRGS 521  
Bleihaltige Lackstäube M Nein TRGS 505  
Asbestfasern

H

mit Zusatzanforderungen Asbest
Nein TRGS 519, Anlage 7  
Gips L Nein    
Glasfaserstäube H Ja    
Kohlefaserstäube M Ja    
Ruß (nur Hausfeuerungsanlagen) M Ja    
Hochtemperaturwolle/mineralischer Staub M Nein TRGS 558  
Tonerstaub

H

Empfehlung

Ja

Empfehlung
  BAuA Schutzleitfäden 130, 260 Information der BG ETEM: "Emissionen von Laserdruckern und Kopiergeräten"5
Biostoffe (Schimmelpilze, Eichenprozessionsspinner) H Nein    
Abrieb von Reibbelägen (außer Asbest) H Nein    
Hausstaub k. A. Nein    
Mehlstaub H Ja    
Getreidestaub L Ja    
Zuckerstaub L6 Ja    
1 bei Geräten mit Behältervolumen ≥ 50 l und Nennleistung ≥ 1200 W, darunter gilt DGUV Information 209-044
2 TRGS = Technische Regel für Gefahrstoffe (siehe: www.baua.de)
3 Siehe Kapitel 6.3 "Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen"
4 z. B. Aluminium, Magnesium
5 http://www.bgetem.de/redaktion/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/dokumente-und-dateien/fb-gefahrstoffe/emissionen_von_laserdruckern_und_kopiergeraeten_a03-2010.pdf
6 Staubklasse ist nicht vorgeschrieben! Typ 22 ist nur in Staubklasse L, M oder H verfügbar.

Für nicht aufgeführte Tätigkeiten oder Stäube muss im Einzelfall geprüft werden, welche Anforderungen an den Entstauber/Staubsauger zu stellen sind (z. B. Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, Bereichen mit Ablagerungen von Altlasten).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?