Technische Maßnahmen sind dann erforderlich, wenn Ersatzstoffe und Ersatzverfahren nicht zur Verfügung stehen oder nach Einführung von Ersatzstoffen und Ersatzverfahren weiterhin eine Gefährdung besteht.
Zu den technischen Maßnahmen zählen (s. Tabelle 3):
Geschlossene Systeme
Diese verhindern, dass während des Betriebs der Anlage zwischen dem Gefahrstoff enthaltenden Innenraum und der Umgebung eine betriebsmäßig offene Verbindung besteht und ein Stoffaustritt sicher ausgeschlossen wird.
Lufttechnische Maßnahmen an der Entstehungsstelle (prozesslufttechnische Maßnahmen)
Dazu gehört das Erfassen der Emissionen an der Entstehungsstelle, die Abführung und Abscheidung der Stoffe sowie evtl. die Luftrückführung.
Raumlufttechnische Maßnahmen
Die Raumlüftung dient dem geführten und kontrollierten Luftaustausch im Arbeitsraum und kann entweder über freie Lüftung, über Anlagen zur Raumlüftung oder über eine Kombination beider Lüftungsarten (Hybridlüftung z.B. Abluft über eine technische Anlage und Zuluft über Fenster, Türen etc.) erfolgen.
Geschlossene Systeme sind äußerst wirksam aber nicht immer realisierbar. Um trotzdem die Exposition zu verringern oder sogar zu verhindern sind Maßnahmen zur Direkterfassung an der Entstehungsstelle vor den Maßnahmen zur Raumlüftung vorzuziehen.
Tabelle 3 Technische Schutzmaßnahmen und ihre Rangfolge
Technische Schutzmaßnahmen |
Rangfolge/Wirksamkeit |
Beispiele |
Geschlossene Systeme |
|
Rohrleitungssysteme, Silo, Sandstrahlgerät etc. |
Erfassung an der Entstehungsstelle |
Geschlossene, halboffene oder offene Erfassungssysteme (Werkzeugmaschine, Spritzwand, Absaughaube) |
Maßnahmen zur Raumlüftung |
Hallenzu- und -abluft über freie oder maschinelle Lüftung |
Allgemeine Anforderungen für die richtige Auswahl von Erfassungseinrichtungen sind:
- Die strömungstechnische Gestaltung muss so umgesetzt werden, dass Luftverunreinigungen an der Emissionsstelle möglichst vollständig erfasst werden.
- Die räumliche Anordnung muss so umgesetzt werden, dass Luftverunreinigungen nicht durch den Atembereich der Beschäftigten geführt werden.
- Erfassungseinrichtungen müssen den zu erwartenden Beanspruchungen (z. B. Abrasion, Korrosion) standhalten.
- Erfassungseinrichtungen sollten mit Vorrichtungen (z.B. Gitter, Maschendraht oder Prallblechen) ausgerüstet sein, die das Einsaugen unerwünschter Teile (z.B. Späne, Werkstücke, glühende Partikel) in die Luftleitungen minimieren.
- Erfassungseinrichtungen müssen den brandschutztechnischen Anforderungen genügen. Sie sind so zu gestalten, dass sich brennbare oder ölnebelhaltige Stäube in ihnen nicht ablagern und Glutnester bilden können (z. B durch einen Vorabscheider) bzw. derartige Ablagerungen leicht entfernt werden können (Revisionsöffnungen o.ä.).
Für die Erfassung der Gefahrstoffe stehen in ihrer Wirksamkeit unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung (siehe Tabelle 4).
Tabelle 4 Bauarten der Erfassung und ihre Wirkungsweise
Bauart |
Schema |
Wirkungsweise |
geschlossen (z.B. Kapselung, Einhausung) |
Emissionsstelle vollständig eingehaust |
Die Erfassungseinrichtung umschließt die Emissionsstelle allseitig vollständig; die belastete Luft wird aus dem umschlossenen Raum abgesaugt; Luft strömt aus der Umgebung gezielt durch Öffnungen nach. |
halboffen (z.B. Absaugstand, Abzugsschrank, Werkzeugeinkleidung) |
Emissionsstelle innerhalb der Erfassungseinrichtung |
Emissionsstelle liegt innerhalb der Erfassungseinrichtung, die abgesaugt wird; die Luft kann nur aus einer Richtung gezielt nachströmen (offene Seite) |
offen (z.B. Saugrohr, Saugrohr mit Flansch/Düsenplatte, Absaugtrichter, Absaughaube, Badabsaugung) |
Emissionsstelle außerhalb der Erfassungseinrichtung |
Emissionsstelle liegt außerhalb der Erfassungseinrichtung, die nachströmende Luft kommt aus verschiedenen Richtungen (undefinierte Nachströmung) |
Wo es möglich ist, sind Erfassungseinrichtungen geschlossener Bauart einzusetzen. Nur sie ermöglichen eine vollständige Erfassung der Gefahrstoffe. Gegenüber halboffenen und vor allem gegenüber offenen Erfassungseinrichtungen erfordern geschlossene Einrichtungen deutlich niedrigere Absaugluftvolumenströme. Außerdem ist die Störbeeinflussung umso niedriger je umschlossener die Emissionsquelle ist.
Bei halboffenen Erfassungseinrichtungen (z.B. Spritzstand) und einer stark gerichteten Emissionsausbreitung (z.B. Spritzen, Schleifen etc.) ist es wichtig, dass die Erfassungseinrichtung ausreichend tief gebaut ist, um die Eigenbewegung der Emissionen zu reduzieren, bevor durch einen Erfassungsluftvolumenstrom eine Ablenkung der Aerosole möglich wird und die Erfassungswirkung der Einrichtung wirken kann.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 2 Eingehauste Drehmaschine mit Absaugung
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Abb. 3 Saugrohr mit Düsenplatte für Schweißrauche
Offene Erfassungssysteme haben nur einen begrenzten Erfassungsbereich und müssen, um überhaupt eine ausreichende Erfassung zu gewährleisten, auf den jeweiligen Anwendungsfall ausgerichte...