Zugangs- und Eingangsbereiche stellen die Schnittstelle zwischen der außen und der innen liegenden Erschließung von baulichen Anlagen dar. In vielen Fällen wird an dieser Stelle der Zugang zum Gebäude auf die vorgesehenen Gebäudenutzer und -besucher beschränkt.
Zugangs- und Eingangsbereiche sind so zu gestalten, dass der Zutritt allen potentiellen Gebäudenutzern und -besuchern möglich ist.
Für eine barrierefreie Gestaltung gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen:
Zugangs- und Eingangsbereiche sind so zu gestalten, dass eine mühelose Auffindbarkeit gewährleistet ist. Voraussetzung hierfür ist, dass sie als solche für alle potentiellen Nutzer und Besucher wahrnehmbar und erkennbar sind. Im Weiteren ist zu gewährleisten, dass diese Bereiche für alle Personengruppen erreichbar und nutzbar sind.
Dabei ist den Personen mit den weitestreichenden Bedürfnissen Rechnung zu tragen.
Sonderlösungen des Zugangs für einzelne Nutzer- oder Besuchergruppen erfüllen die Anforderungen einer barrierefreien Gestaltung nicht, soweit sie nicht durch betriebliche Abläufe erforderlich sind (z. B. Materiallieferung zu bestimmten Lagerungsorten).
Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit |
Die Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit von Eingangsbereichen lässt sich u. a. durch eine visuell kontrastreiche Gestaltung erreichen.
Insbesondere für Menschen mit Seheinschränkung ist ein guter visueller Kontrast erforderlich (siehe Abbildung 1). Zugleich erhöht eine derartige Gestaltung auch für Ortsunkundige (Besucher, Lieferanten) die Auffindbarkeit der Zugangs- und Eingangsbereiche deutlich.
Die Wirksamkeit einer kontrastreichen Gestaltung hängt sehr stark von der angrenzenden Umgebung des Eingangsbereiches ab.
Problematisch kann beispielsweise Werbung im unmittelbaren Umfeld sein, da diese vom Eingangsbereich ablenken kann. Gleiches gilt für komplexe, insbesondere visuell kontrastreiche Fassadenstrukturen.
Bei Gebäudeeingängen, die vom öffentlichen Verkehrsbereich deutlich zurückgesetzt liegen, ist ein visuell kontrastreich gestalteter Eingangsbereich nicht für alle Personen wahrnehmbar. Für viele Menschen mit Seheinschränkung liegen sie außerhalb des erfassbaren Nahbereichs. In diesen Fällen kann eine Beschilderung am Übergang vom öffentlichen Verkehrsraum zum Eingangsbereich sinnvoll sein.
Abb. 1 Visuell kontrastreich gestalteter Eingangsbereich
Einschränkungen der Sichtverbindung durch Begrünung oder Ausstattungselemente im Außenbereich sind mit zunehmender Sichtentfernung zu vermeiden.
Gestalterische Elemente können die Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit erleichtern - besonders dann, wenn sie einen Bezug zur Nutzungsart des Gebäudes haben (siehe Abbildung 2).
Abb. 2 Beispiel für den Einsatz gestalterischer Elemente
Je nach Umgebung kann zusätzlich der Einsatz be- oder hinterleuchteter Hausnummern sinnvoll sein (siehe Abbildung 3).
Im Sinne der Barrierefreiheit sind Zu- und Eingangsbereiche zumindest bei Dunkelheit zu beleuchten (siehe Abbildung 3).
Insbesondere in Abstimmung mit einer eventuell vorhandenen Beleuchtung von Gehwegen im Außenbereich wird so bei Dunkelheit die Orientierung zu Eingangsbereichen deutlich vereinfacht.
Eingangsbereiche sind durch eine Beleuchtung für alle Personen bei Dunkelheit einfacher nutzbar. Die Auffindbarkeit von Türschlössern und die Erkennbarkeit von Klingelbeschriftungen wird für sämtliche Nutzer und Besucher des Gebäudes deutlich erleichtert.
Die Helligkeit der Beleuchtung im Eingangsbereich ist auf den Innenbereich abzustimmen, um eine Blendwirkung beim Betreten des Gebäudes zu vermeiden. Anzustreben ist eine gleichmäßige Beleuchtung mit möglichst geringem Schattenwurf.
Für blinde Menschen sind anderweitige Maßnahmen erforderlich, beispielsweise:
- taktil erfassbare Bodenstrukturen und bauliche Elemente
- akustische Informationen
- elektronische Informationen
Abb. 3 Beleuchtung im Eingangsbereich
Taktil erfassbare Bodenstrukturen sind auf eventuell angrenzende Leitsysteme abzustimmen. Die taktile Gestaltung kann durch unterschiedliche Ansätze realisiert werden, z. B. durch unterschiedliche Bodenbeläge oder durch Bodenindikatoren.
Die Umsetzung von Leitsystemen sowie die taktile Gestaltung von Bodenbelägen werden in gesonderten Fachinformationsblättern behandelt.
Akustische Informationen können alternativ oder ergänzend entsprechend den Signalgebern an Ampelanlagen eingesetzt werden.
Bei der Entscheidung über den Einsatz solcher Anlagen ist zu berücksichtigen, dass bei geringem Abstand mehrerer Eingänge eine Überlagerung diverser akustischer Signale erfolgen kann.
Elektronische Informationen können beispielsweise mittels RFID-Technik (radio-frequency identification) die Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit von Zugangs- und Eingangsbereichen ermöglichen.
Hierbei gleichen mobile Navigationsgeräte lokale Sensorinformationen mit Daten aus Umgebungsmodellen ab. Die entsprechenden Ortsinformationen werden an den Anwender, etwa blinde Besucherinnen und Besucher, weitergeleitet und unterstützen so die selbstbestimmte Orientierung (siehe Ab...