Unsere Gesellschaft ist vielfältig. Um das Potenzial dieser Diversität auf dem Arbeitsmarkt zur Entfaltung zu bringen, gilt es, Voraussetzungen für die Teilhabe aller Menschen zu schaffen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Erkrankung oder Behinderung. Die Basis dafür ist ein entsprechendes Bewusstsein in den Unternehmen. So lassen sich Barrieren in den Köpfen und bei der Arbeitsgestaltung auf allen betrieblichen Ebenen abbauen.
Bewusstseinsbildung
Die Gestaltung der Unternehmenskultur ist ein wesentlicher Motor der Inklusion. Ein wertschätzendes Miteinander fördert und erhält die Beschäftigungsfähigkeit aller Mitarbeitenden. Führungskräfte und Belegschaft werden für die Belange von Beschäftigten mit Behinderung sensibilisiert. Dabei kann es gelingen, die offensichtlich positiven Effekte für das Unternehmen entsprechend deutlich zu kommunizieren: Eine Behinderung steht als Ausdruck von Vielfalt, nicht als Defizit.
Möglicherweise notwendige Anpassungen von Arbeitsprozessen an besondere Bedarfe sind als Verbesserungsmöglichkeit und weniger als Hindernis zu verstehen. Letztlich bietet sich Unternehmen mit sozialer Verantwortung die Chance, die veränderten Sichtweisen für eine positive Außenwerbung zu nutzen (Corporate Social Responsibility).
Ansatzpunkte im Betrieb können z. B. sein:
- Konzentration auf die Fähigkeiten der Beschäftigten (Fähigkeitsgerechter Einsatz)
- Betriebsärztliche Kompetenzen bei Integration von Personen mit Beeinträchtigungen nutzen
- Betriebsklima fördern – Zusammenhalt stärken
- Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung etablieren, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern
- Mentoring-Programm einführen: Patenschaften für neue Mitarbeitende, insbesondere für zukünftige Beschäftigte mit Behinderung
- Kommunikationswege und Ansprechpersonen im Unternehmen etablieren
- Fehlerkultur (weiter)entwickeln
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit im Unternehmen ermöglicht allen Menschen – ob Geschäftskontakten, Beschäftigten, Gästen oder Kundschaft – die Räumlichkeiten, Informationsangebote oder Arbeitsmittel selbstständig zu nutzen. Barrierefreiheit bezieht sich dabei neben den baulichen und technischen Gegebenheiten auch auf weitere Merkmale einer Arbeitsstätte:
- Räumliche Barrieren: Schwellen, Treppen, Aufzugskabine, Wege, Flure, Türen, Bewegungsflächen, Einbauten, Möblierung
- Soziale Barrieren: Zugangsmöglichkeiten, Kommunikation, Sprache
- Haptische Barrieren: Stellteile, Griffe, Oberflächen
- Optische Barrieren: Beleuchtung, Farben, Schrift, Kennzeichnung
- Akustische Barrieren: Signale, Töne, Sprachausgabe
- Hygienische Barrieren: Toiletten, Waschgelegenheiten
- Stoffliche Barrieren: Stäube, Arbeitsstoffe, Allergene etc.
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 2 Barrierefreiheit in Unternehmen
Abb. 3 Reichweiten und Bewegungsflächen
Allein auf technischer Ebene zeigt Barrierefreiheit in der Praxis, dass sich die Nutzungsqualität für alle, auch für Menschen ohne Behinderung, wesentlich erhöht. Barrierefreie Arbeitsstätten und Arbeitsmittel steigern die Aufmerksamkeit und Konzentration, verbessern die Aufenthaltsqualität nachhaltig und verhindern letztlich auch Unfälle durch gute Ausleuchtung, wenig oder keine Schwellen oder Stufen, ausreichend große und kontrastreiche Beschriftung etc.
Es ist sinnvoll alle Aspekte der Barrierefreiheit bereits bei der Planung oder Umbauplanung von Arbeitsstätten, bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, der Auswahl und Konfiguration von Softwareprodukten und der Gestaltung von Produkten zu berücksichtigen. Nachträgliche Änderungen im Bestand sind in der Regel aufwendiger und erheblich teurer zu realisieren. Bei der Umsetzung gesetzlicher Regelwerke können die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt, die Betriebsärztin kompetente Unterstützung bieten. Detaillierte Informationen sind in der DGUV Information 215-111 "Barrierefreie Arbeitsgestaltung" nachzulesen.
Abb. 4 Barrierefreier Aufzug