[Vorspann]
Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung des Fachbereichs Verwaltung der DGUV
Ausgabe: Juni 2023
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
Bildnachweis: Titelbild, Abb. 2, 5–9, 14: © Andi Weiland/www.gesellschaftsbilder.de; Abb. 1: © BGStock72/stock.adobe.com; Abb. 3: © tim weiffenbach/DGUV; Abb. 4: © UK NRW; Abb. 10: © Design Pics Inc/Alamy Stock Photo; Abb. 11: © Wolfgang Bellwinkel/DGUV; Abb. 12: © Getty Images/Huntstock; Abb. 13: © Michel Arriens/www. gesellschaftsbilder.de
Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p215123
Einleitung
Arbeit gehört zu den zentralen Grundbedürfnissen eines jeden Menschen. Sie ist identitätsstiftend und trägt innerhalb unserer Gesellschaft zu Anerkennung und Würde bei. Arbeit ermöglicht mit angemessenen Einkünften eine aktive gesellschaftliche Teilhabe, bietet Struktur und soziale Kontakte. Arbeitslosigkeit und Diskriminierung wirken sich dagegen negativ auf die seelische und körperliche Gesundheit der Betroffenen aus, wie inzwischen hinreichend belegt ist.
Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen sollen gleichermaßen an der Arbeitswelt selbstbestimmt und möglichst ohne fremde Hilfe teilhaben können. Zur Umsetzung dieses Leitgedankens der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan beschlossen, um die Inklusion systematisch voranzubringen.
Laut den Daten der Bundesagentur für Arbeit liegt die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Personen bei 4,6 %. Bei Betrieben mit weniger als 60 Beschäftigten liegt die Quote sogar unter 3 % – gesetzlich gefordert sind mindestens 5 %.
Die Statistik zeigt weiter, dass beinahe 90 % der Schwerbehinderungen Resultat einer Erkrankung sind, die im Laufe des Erwerbslebens auftritt. Im Vergleich dazu liegt der Anteil der Menschen mit einer angeborenen Behinderung nur bei ungefähr 3 % (Bild 16 am Ende der Broschüre). Die meisten Unternehmen haben bereits oder werden spätestens im Laufe der Jahre einen gewissen Anteil von Menschen mit Behinderung (MmB) unter Vertrag haben. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt ist also nicht nur sozialpolitisch geboten, sondern auch aufgrund der demografischen Entwicklung beschäftigungspolitisch notwendig. Diese Ressource langjähriger Berufserfahrener steht somit insbesondere kleineren Unternehmen weiterhin zur Verfügung.
Die vorliegende DGUV Information soll im Rahmen des Aktionsplans 2.0 der gesetzlichen Unfallversicherung zur Umsetzung der UN-BRK kleineren und mittleren Unternehmen Orientierung, Hinweise und Anregung geben, wie sich Inklusion etablieren und für den Unternehmenserfolg nutzen lässt. Sie wurde erstellt mit freundlicher Unterstützung durch ‚Access – Inklusion im Arbeitsleben’.
Abb. 1 Arbeitsplatz Schreinerei
1 Inklusion: Bewusstseinsbildung und Barrierefreiheit
Unsere Gesellschaft ist vielfältig. Um das Potenzial dieser Diversität auf dem Arbeitsmarkt zur Entfaltung zu bringen, gilt es, Voraussetzungen für die Teilhabe aller Menschen zu schaffen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Erkrankung oder Behinderung. Die Basis dafür ist ein entsprechendes Bewusstsein in den Unternehmen. So lassen sich Barrieren in den Köpfen und bei der Arbeitsgestaltung auf allen betrieblichen Ebenen abbauen.
Bewusstseinsbildung
Die Gestaltung der Unternehmenskultur ist ein wesentlicher Motor der Inklusion. Ein wertschätzendes Miteinander fördert und erhält die Beschäftigungsfähigkeit aller Mitarbeitenden. Führungskräfte und Belegschaft werden für die Belange von Beschäftigten mit Behinderung sensibilisiert. Dabei kann es gelingen, die offensichtlich positiven Effekte für das Unternehmen entsprechend deutlich zu kommunizieren: Eine Behinderung steht als Ausdruck von Vielfalt, nicht als Defizit.
Möglicherweise notwendige Anpassungen von Arbeitsprozessen an besondere Bedarfe sind als Verbesserungsmöglichkeit und weniger als Hindernis zu verstehen. Letztlich bietet sich Unternehmen mit sozialer Verantwortung die Chance, die veränderten Sichtweisen für eine positive Außenwerbung zu nutzen (Corporate Social Responsibility).
Ansatzpunkte im Betrieb können z. B. sein:
- Konzentration auf die Fähigkeiten der Beschäftigten (Fähigkeitsgerechter Einsatz)
- Betriebsärztliche Kompetenzen bei Integration von Personen mit Beeinträchtigungen nutzen
- Betriebsklima fördern – Zusammenhalt stärken
- Maßnahmen der betrieblichen Gesund...