Auch in der Bauwirtschaft sind die Beschäftigten psychischen Belastungen ausgesetzt. Sie wirken sich individuell auf die Beschäftigten aus.
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Abb. 50 Teamarbeit und gute Organisation unterstützen die Abwicklung von Projekten
Gefährdungen
Psychische Belastung ist zunächst neutral als "die Gesamtheit aller Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken" definiert. Sie kann sich individuell auf die Beschäftigten auswirken und diese positiv (z. B. aktivieren, herausfordern) oder negativ beanspruchen (z. B. Stress verursachen).
Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten resultieren aus den Folgen der negativen psychischen Beanspruchung. In diesem Fall wird die Belastung zum Stressfaktor und die Beanspruchung der Person äußert sich als Stressreaktion. Dauerhafter Stress kann psychisch und/oder körperlich die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen.
Arbeitsbedingte psychische Belastung mit möglichen negativen Folgen kann z. B. entstehen durch Einflüsse aus
- der Arbeitsaufgabe, z. B. Gefährlichkeit oder Monotonie der Arbeit,
- der Arbeitsorganisation, z. B. Zeitdruck, häufige Arbeitsunterbrechungen,
- der Arbeitsumgebung, z. B. Lärm, Klima,
- den für die Arbeitsaufgabe oder den Bediener bzw. die Bedienerin nicht geeigneten Arbeitsmitteln.
Die Auswirkung der psychischen Belastung ist abhängig von
- Art, Häufigkeit und Intensität der auftretenden Belastung,
- individuellen Leistungsvoraussetzungen (arbeitsplatzbezogen) und Stressbewältigungsstrategien der Person, sowie
- Gegebenheiten im Betrieb im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Arbeitsgestaltung und -organisation.
Maßnahmen
Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch, die unternehmensspezifisch die arbeitsbedingte psychische Belastung untersucht.
Es sind vor allem jene Belastungsfaktoren zu berücksichtigen, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Beschäftigten führen können. Dies dient zur Gesunderhaltung der Beschäftigten und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Unternehmen.
Bei der Beurteilung potenzieller Gefährdungen durch psychische Belastungen, sowie bei der Ableitung entsprechender Maßnahmen können Sie sich von Fachleuten (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Psychologe bzw. Psychologin oder Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin) beraten lassen.
Beispiele für Maßnahmen, die Sie als Unternehmer oder Unternehmerin ergreifen können, um psychische Belastung zu reduzieren, sind:
- Optimierung der Arbeitsorganisation (gute Planung und Zeitmanagement)
- Einhaltung der Erholungspausen
- Fortbildung
Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen auf die ermittelte psychische Belastung und die in Ihrem Unternehmen spezifischen Gegebenheiten abgestimmt sein.
Hinweis:
Psychische Beeinträchtigungen können auch durch Beobachten und Miterleben von schwerwiegenden und traumatischen Ereignissen (z. B. von schweren Unfällen, von schweren Verletzungen) entstehen. Informieren Sie Ihre Beschäftigten, dass es Möglichkeiten der psychologischen Erstbetreuung (z. B. durch Unfallversicherungsträger) gibt. Sprechen Sie nach einem Arbeitsunfall die Beschäftigten an, die dabei körperlich unversehrt geblieben sind. Es könnte trotzdem eine psychische Verletzung vorliegen. Informieren Sie über die Möglichkeit, das Ereignis beim Unfallversicherungsträger zu melden und entsprechende Hilfe zu erhalten.
Siehe auch DGUV Grundsatz 306-001 "Traumatische Ereignisse-Prävention und Rehabilitation" und DGUV Information 206-023 "Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung bei traumatischen Ereignissen".