Die Standsicherheit von Maschinen kann durch nicht tragfähigen Untergrund, durch zu starke Neigung des Geländes und durch zu geringe Sicherheitsabstände z. B. zu Baugrubenrändern oder Böschungskanten beeinträchtigt werden. Darüber hinaus können Fehleinschätzungen und Bedienfehler wie zu schnelles Schwenken oder Fahren zu Umstürzen führen.
Abbildung 80 kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.
Abb. 80 Kettenbagger sind für den Einsatz auf Dämmen oder Bodenmieten geeignet
Gefährdungen
Gefährdungen durch Umsturz, Absturz und Abrollen können z. B. folgende Ursachen haben:
Maßnahmen
Als Unternehmerin oder Unternehmer dürfen Sie nur Maschinen einsetzen, welche für die vorgesehenen Arbeitsaufgaben und Umgebungsbedingungen geeignet sind. Die Maschinen sollen bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Die Einsatzgrenzen der Maschine (z. B. zul. Geländeneigung) sind der Betriebsanleitung des Herstellers zu entnehmen. Halten Sie diese an der Einsatzstelle vor.
Fehlen für den vorliegenden Einsatzfall Festlegungen in der Betriebsanleitung oder muss von ihr abgewichen werden, haben Sie als Unternehmerin oder Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei sind
- die staatlichen und die Regelwerke der Unfallversicherungsträger sowie die
- technischen Normen und Regelwerke,
insbesondere der Stand der Technik, zu beachten. Die festgelegten Maßnahmen sind in einer Betriebsanweisung zu dokumentieren.
Die Betriebsanweisung muss an der Einsatzstelle einsehbar sein.
Abb. 81 Sicherheitsgurt benutzten
Anstelle einer Betriebsanweisung können Sie auch eine von der Herstellerfirma mitgelieferte Bedienungsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen.
Allgemeines
Setzen Sie die Maschinen so ein, dass die Standsicherheit gewährleistet ist.
- Maschinen nur auf tragfähigem Untergrund betreiben. Dabei die Einsatzgrenzen z. B. Neigungen und Bodenpressungen, beachten.
- Ungenügend tragfähiger Untergrund kann z. B. durch Bodenaustausch, Bodenverbesserung oder die Verwendung lastverteilender Platten in seiner Tragfähigkeit verbessert werden.
- Für die Bodenverhältnisse geeignete Maschine auswählen, z. B. Kettenlaufwerk bei weicherem Untergrund oder bei Arbeiten auf Deichen, Dämmen oder Bodenmieten.
- In Bereichen mit Umsturzgefahr Maschinen mit Umsturz- oder Überrollschutz (TOPS/ROPS) und/oder Spurverbreiterung einsetzen.
- Werden an Maschinen Umbauten, Anbauten oder andere Veränderungen vorgenommen, ist zu prüfen, ob dieser Einfluss auf die Standsicherheit haben können. Eine Reduzierung der Standsicherheit ist nicht zulässig.
Sicherung gegen Ab-, Umstürzen und Abrollen
Legen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer die Abstände zu Bruch-, Gruben-, Halden- und Böschungsrändern sowie zu Absturzkanten so fest, dass keine Ab- bzw. Umsturzsturzgefahr besteht.
Erforderliche Abstände von Baugruben und Gräben sind in DIN 4124 "Baugruben und Gräben; Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten" genannt.
Sorgen Sie dafür, dass bei Arbeiten auf Böschungen, an denen die Gefahr des Umstürzens oder Abrutschens der Maschine besteht, besondere Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Sicherheit kann durch
- Einsatz geeigneter, ggf. kleinerer, Maschinen (z. B. Rüttelplatten) im Randbereich,
- Überschüttung, Überprofilierung
- windengeführte Seilsicherung der Maschinen verbessert werden.
In der Nähe von Baugruben, Schächten, Gräben, Gruben- und Böschungsrändern sowie auf geneigten Flächen sind Maschinen vor dem...