Ganz gleich, ob in Ihren Schulen frisch gekocht wird oder vorbereitete Speisen lediglich aufbereitet werden: Die Arbeit in der Schulverpflegung, insbesondere in den Schulküchen, ist mit besonderen Gefahren verbunden - zumal das Personal häufig unter Zeitdruck steht. Eine sicherheitsgerechte Organisation und Arbeitsumgebung mit ergonomischen Werkzeugen und Maschinen sowie gut unterwiesenes und verantwortungsvolles Personal sind Voraussetzungen für Sicherheit und Gesundheit.
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Abb. 35
Die Mensaküche - Eine Arbeitsumgebung mit besonderen Gefährdungen.
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Rechtliche Grundlagen |
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen. |
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Weitere Informationen |
Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
- DIN 10524 "Lebensmittelhygiene - Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben"
- DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen - Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung"
- VDI-Richtlinie (VDI 6040) "Raumlufttechnik - Schulen - Anforderungen"
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Die Gesundheit der Beschäftigten, die die Schulverpflegung zubereiten und austeilen, kann durch folgende Faktoren gefährdet sein:
- Räumliche Enge
- Heiße Oberflächen und Flüssigkeiten
- Schlechtes Raumklima
- Ungeeignete Arbeitsmittel
- Stolperstellen
- Glatte Böden
- Unzureichende Beleuchtung
- Ungeeignete Arbeitskleidung
- Feuchtarbeit
Tragen Sie die Schulsachkosten und betreiben zugleich die Schulküche oder -mensa, sind Sie unmittelbar für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich. Grundlage ist dabei immer eine Gefährdungsbeurteilung. Sind Fremdfirmen mit der Schulverpflegung beauftragt, sind Sie verpflichtet, diese bei der Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheit zu unterstützen, zum Beispiel durch Hinweise auf Flucht und Rettungswege sowie durch eine sicherheitsgerecht Einrichtung und Ausstattung der genutzten Arbeitsräume.
Auf Bewegungsfreiheit achten
Achten Sie darauf, dass an den Arbeitsplätzen ausreichend Bewegungsfreiheit für die geplanten Tätigkeiten zur Verfügung steht: mindestens 8 m² Grundfläche pro Person und für jede weitere Person 6 m² plus eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m². Auch die Höhe des Arbeitsraumes darf nicht zu niedrig sein. Bemessen Sie Arbeits-, Ablage- oder Abstellflächen ausreichend groß.
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Abb. 36
Ausreichend Platz in der Küche zu haben, bedeutet weniger Unfälle und weniger Stress.
Sichere Fußböden gestalten
Es ist notwendig, dass Fußböden in den Arbeitsräumen sicher begehbar sind. Wählen Sie einen rutschhemmenden Belag und vermeiden Sie Stolperstellen. Damit er nicht rutschig wird, muss der Bodenbelag gegen die vorkommenden Stoffe, zum Beispiel Reinigungsmittel oder Fettsäuren, widerstandsfähig sein.
Unterschiedliche Funktionen der Räume erfordern unterschiedliche Bodenbeläge, Bewertungsgruppen bestimmen deren Auswahl.
Verkehrswege sicher gestalten
Achten Sie darauf, dass ausreichend viele Verkehrswege auf dem Schulgelände und in den Gebäuden vorhanden sind. Alle, die hier unterwegs sind, sollten sich sicher und barrierefrei bewegen können. Stellen Sie erforderlichenfalls auch geeignete Transportmöglichkeiten zur Verfügung.
Gemäß der DGUV Regel 110-003 "Branche Küchenbetriebe" gilt die Breite von Verkehrswegen in Küchen für ein sicheres Begehen erfahrungsgemäß als ausreichend bemessen, wenn das lichte Maß beträgt. |
Ausreichend beleuchten
Es ist erforderlich, dass die Arbeitsstätten für die Zubereitung der Schulverpflegung ausreichend beleuchtet sind. In Küchen sind mindeste...