9.5.1
Beim Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln hat die Unternehmerin oder der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Personen gegen die Einwirkung von gefährlichen Körperströmen eingehalten werden.
Siehe §§ 3 und 4 der DGUV Vorschriften 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" sowie DIN VDE 0100-410 "Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 441: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag" und DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen".
Elektrische Betriebsmittel müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Schutzart: IP 43, außer handgeführte Elektrowerkzeuge IP 2X
- Leitungen: H05RN-F oder H05BQ-F
9.5.2
Bei Arbeiten in Bereichen mit ausreichender Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung hat die Unternehmerin oder der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Personen gegen die Einwirkung von gefährlichen Körperströmen eingehalten werden.
Siehe DIN VDE 0100-410 "Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 441: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag" sowie DGUV Information 203-004 "Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung".
Leitungen
Bewegliche Leitungen (Ausnahme für Geräteanschlussleitungen siehe "Handgeführte elektrische Betriebsmittel" und "Handleuchten") müssen die Bauart H07RN-F oder H07BQ-F oder höherwertig haben (H07BQ-F ist nur eingeschränkt beständig gegenüber thermischer Einwirkung von außen, z. B. bei Schweißarbeiten).
Bei sehr hohen mechanischen Beanspruchungen, zum Beispiel im Bergbau oder Tunnelbau, sind nur Leitungen höherwertiger Bauart zu verwenden, z. B. NSSHÖU.
An Stellen, an denen Leitungen (z.B. Netzanschlussleitung, Schweißleitungen) mechanisch besonders beansprucht werden können, sind sie geschützt zu verlegen.
Leitungen gelten als geschützt verlegt, wenn sie zum Beispiel
- hochgehängt,
- in Kabelbrücken, in Schutzrohren oder unter vergleichbaren tragfähigen Konstruktionen verlegt sind.
Leitungsroller
Leitungsroller sind geeignet, wenn sie die Anforderungen nach Grundsatz GS-ET-35 "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Leitungsrollern für Bau- und Montagestellen" erfüllen. Das bedeutet, dass sie nach DIN EN 61242 (VDE 0620-300) "Elektrisches Installationsmaterial - Leitungsroller für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke" oder DIN EN 61316 (VDE 0623-100) "Leitungsroller für industrielle Anwendung" gebaut sind und zusätzlich folgende Merkmale aufweisen:
- Ausführung in Schutzklasse II, d. h. schutzisoliertes Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung, gekennzeichnet mit
- Ausrüstung mit einer Leitung gemäß den Anforderungen an Leitungen
- Ausführung des Tragegriffs, des Kurbelgriffs und des Wickelkörpers aus Isolierstoff oder vollständige Umhüllung dieser Teile mit Isolierstoff, um zu verhindern, dass durch eine beschädigte Leitung eine gefährliche Berührungsspannung an berührbaren Konstruktionsteilen anstehen kann.
- Ausrüstung mit Schutzkontakt-Steckvorrichtungen für erschwerte Bedingungen, gekennzeichnet mit
- mindestens Schutzart IP 44 (Kennzeichnung in Klartext oder Symbol)
- Eignung für Betrieb im Umgebungstemperaturbereich von –25 ˚C bis +40 ˚C
Leitungsroller sind in der vorgesehenen Gebrauchslage (aufrecht auf Tragegestell stehend) zu betreiben.
Installationsmaterial
Installationsmaterial, zum Beispiel Schalter, Steckvorrichtungen, muss während des Betriebs mindestens die Schutzart IP X4 erfüllen. Die vom Hersteller vorgesehene Einbaulage und Verwendung sind zu beachten.
Die Gehäuse von Steckvorrichtungen müssen aus Isolierstoff bestehen und eine ausreichende mechanische und thermische Beständigkeit aufweisen.
Wenn die Verschraubung einer Steckvorrichtung nicht nur abdichtet, sondern auch die Zugentlastung übernimmt, ist bei wiederkehrenden Prüfungen darauf zu achten, dass die Verschraubung fest angezogen ist und die genannten Funktionen weiterhin erfüllt werden. Falls erforderlich, sind die Leitungen neu abzusetzen und anzuschließen.
Handgeführte elektrische Betriebsmittel
Diese Betriebsmittel müssen mindestens der Schutzart IP 2X entsprechen und mit einer Geräteanschlussleitung gemäß den Anforderungen an Leitungen ausgestattet sein.
Bis zu einer Leitungslänge von 4m ist als Geräteanschlussleitung auch die Leitungsbauart H05RN-F oder H05BQ-F zulässig, soweit nicht die zutreffende Gerätenorm eine höherwertige Bauart fordert.
Leuchten
Unter erschwerten mechanischen Bedingungen müssen Leuchten ihren jeweils zutreffenden Produktnormen (Reihe VDE 0711) entsprechen und zusätzlich folgenden Anforderungen genügen:
- Leuchten müssen mindestens in der Schutzart IP 23 ausgeführt sein.
- Leuchten sind entsprechend ihrer Bauart als Decken-, Wand- oder Bodenleuchten einzusetzen. Sie sind mit zugehörigen Aufhängungen zu befestigen oder mit geeigneten Ständern aufzustellen.
- Bewegliche Geräteanschlussleitungen müssen den Anforderungen an Leitungen entsprechen.
- Unter erschwerten mechanischen Bedingungen...