Abb. 3.7.1-01
Psychische Belastung
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Rechtliche Grundlagen |
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
- DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
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Weitere Informationen |
Informationen der DGUV zur psychischen Belastung: www.dguv.de Webcode: d57373
Informationen der BGHM "Psychische Belastung und Beanspruchung" www.bghm.de Webcode 234
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Die tätigkeitsbezogene, objektive Erfassung relevanter psychischer Belastungsfaktoren ist Teil der Gefährdungsbeurteilung.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen psychisch relevante Einwirkungen aus Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung und sozialen Beziehungen systematisch ermittelt und analysiert werden.
Psychische Belastung resultiert aus vielen Aspekten einer beruflichen Tätigkeit. Wesentliche Merkmale arbeitsbedingter psychischer Belastung sowie mögliche kritische Ausprägungen haben BMAS und Sozialpartner in ihrer gemeinsamen Erklärung zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt1 2013 veröffentlicht.
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Gefährdungen (psychische Belastung) |
1. Merkmalsbereich: Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe |
Mögliche kritische Ausprägung |
1.1 Vollständigkeit der Aufgabe |
Tätigkeit enthält:
- nur vorbereitende oder
- nur ausführende oder
- nur kontrollierende Handlungen
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1.2 Handlungsspielraum |
Der/die Beschäftigte hat keinen Einfluss auf:
- Arbeitsinhalt
- Arbeitspensum
- Arbeitsmethoden/-verfahren
- Reihenfolge der Tätigkeiten
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1.3 Variabilität (Abwechslungsreichtum) |
Einseitige Anforderungen:
- wenige, ähnliche Arbeitsgegenstände und Arbeitsmittel
- häufige Wiederholung gleichartiger Handlungen in kurzen Takten
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1.4 Information/Informationsangebot |
zu umfangreich (Reizüberflutung)
- zu gering (lange Zeiten ohne neue Information)
- ungünstig dargeboten
- lückenhaft (wichtige Informationen fehlen)
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1.5 Verantwortung |
- unklare Kompetenzen und Verantwortlichkeiten
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1.6 Qualifikation |
- Tätigkeiten entsprechen nicht der Qualifikation der Beschäftigten (Über-/Unterforderung)
- Unzureichende Einweisung/Einarbeitung in die Tätigkeit
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1.7 Emotionale Inanspruchnahme |
- durch das Erleben emotional stark berührender Ereignisse (z. B. Umgang mit schwerer Krankheit, Unfällen, Tod)
- durch das ständige Eingehen auf die Bedürfnisse anderer Menschen
- durch permanentes Zeigen geforderter Emotionen, unabhängig von den eigenen Empfindungen
- Bedrohung durch Gewalt durch andere Personen
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2. Merkmalsbereich: Arbeitsorganisation |
Mögliche kritische Ausprägung |
2.1 Arbeitszeit |
- wechselnde oder lange Arbeitszeit
- ungünstig gestaltete Schichtarbeit, häufige Nachtarbeit
- umfangreiche Überstunden
- unzureichendes Pausenregime
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2.2 Arbeitsablauf |
- Zeitdruck/hohe Arbeitsintensität
- häufige Störungen/Unterbrechungen
- hohe Taktbindung
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2.3 Kommunikation/Kooperation |
- isolierter Einzelarbeitsplatz
- keine oder geringe Möglichkeit der Unterstützung durch Vorgesetzte oder Kolleginnen und Kollegen
- keine klar definierten Verantwortungsbereiche
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3. Merkmalsbereich: Soziale Beziehungen |
Mögliche kritische Ausprägung |
3.1 Kollegen und Kolleginnen |
- zu geringe/zu hohe Zahl sozialer Kontakte
- häufige Streitigkeiten und Konflikte
- Art der Konflikte: Soziale Drucksituationen
- fehlende soziale Unterstützung
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3.2 Vorgesetzte |
- keine Qualifizierung der Führungskräfte
- fehlendes Feedback, fehlende Anerkennung für erbrachte Leistungen
- fehlende Führung, fehlende Unterstützung im Bedarfsfall
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4. Merkmalsbereich: Arbeitsumgebung |
Beispiele für negative Wirkungen |
4.1 Physikalische und chemische Faktoren |
- Lärm
- unzureichende Beleuchtung
- Gefahrstoffe
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4.2 Physische Faktoren |
- ungünstige ergonomische Gestaltung
- schwere körperliche Arbeit
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4.3 Arbeitsplatz- und Informationsgestaltung |
- ungünstige Arbeitsräume, räumliche Enge
- unzureichende Gestaltung von Signalen und Hinweisen
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4.4 Arbeitsmittel |
- fehlendes oder ungeeignetes Werkzeug bzw. Arbeitsmittel
- ungünstige Bedienung oder Einrichtung von Maschinen
- unzureichende Softwaregestaltung
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5. Merkmalsbereich: Neue Arbeitsformen |
Beispiele für negative Wirkungen |
Diese Merkmale sind nicht Gegenstand des Aufsichtshandelns, spielen aber für die Belastungssituation der Beschäftigten eine Rolle. |
- räumliche Mobilität
- atypische Arbeitsverhältnisse, diskontinuierliche Berufsverläufe
- zeitliche Flexibilisierung, reduzierte Abgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben
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Tabelle 2
Merkmalsbereiche und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastung (Quelle: GDA Broschüre: "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" (2. erweiterte Ausgabe, Januar 2016))
Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gibt es ein breites Spektrum an Instrumenten und Verfahren, die verschiedenen betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnissen Rechnung tragen.
Psychische Belastung kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, anhand von Analyseworkshops, Beobachtungsinterviews oder Beschäftigtenbefragungen, erfasst und beurteilt werden. Jede dieser Vorgehensweisen hat spezifische Stärken, aber auch spezifische Voraussetz...