Diese Regel findet Anwendung auf das Herstellen und Verarbeiten von Gummi.

Zu den Produkten aus Gummi gehören z. B.

  • Fahrzeugreifen,
  • technische Artikel und
  • Gebrauchsgüter.

Die Regel weist auf Gefährdungen hin, die beim Umgang mit Stoffen, Zubereitungen und technischen Einrichtungen auftreten können und beschreibt geeignete Schutzmaßnahmen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


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