In der gesamten Arbeitswelt wie auch im Straßenverkehr geht es darum, Menschenleben nicht zu gefährden. Sie und Ihre Fahrerinnen und Fahrer haben hier eine ganz besondere Verantwortung für sich und Dritte. Selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommt - die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss kann für Ihre Beschäftigten den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten und damit deren Existenzgrundlage vernichten.

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 206-009 "Suchtprävention in der Arbeitswelt - Handlungsempfehlungen"
  • BG Verkehr, Unterweisungskarte A4 "Alkohol, Drogen, Medikamente"
  • Deutscher Verkehrssicherheitsrat, Broschüre "Suchtprobleme im Betrieb"

 

Gefährdungen

Die Wirkung von Alkohol, Drogen und einer Vielzahl von Medikamenten mit ihren möglichen Neben- und Wechselwirkungen können sein:

  • Enthemmung, Selbstüberschätzung
  • verlängerte Reaktionszeiten
  • Wahrnehmungsstörungen, wie "Tunnelblick"
  • gesundheitliche Folgen, von Kopfschmerzen bis zum Tod
  • soziale Folgen, wie Verwahrlosung, Vereinsamung

Betrachtet man die beschriebenen Wirkungen, wird schnell deutlich, dass die Teilnahme am Straßenverkehr, aber auch andere Tätigkeiten im Betrieb unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten mit einer Vielzahl von Gefährdungen verbunden sind.

Maßnahmen

Sowohl beim Konsum von Alkohol wie auch von Medikamenten ist der Übergang in die Sucht fließend.

Alkohol

In der Gesellschaft herrscht eine weit verbreitete unkritisch Einstellung zum Alkohol vor. Kaum ein unterhaltsamer Abend kommt ohne Bier, Wein & Co aus. Wenn der Konsum außer Kontrolle gerät, macht er auch vor dem Arbeitsplatz nicht halt. Die unmittelbaren Folgen sind neben Schädigungen der Gesundheit des Einzelnen, verminderte Leistungsfähigkeit und dadurch eine erhöhte Unfallgefahr.

Um zu erkennen, ob Handlungsbedarf besteht, bietet sich der Selbsttest im Anhang 2; Alkohol-Selbsttest der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an.

Medikamente

Bei Medikamenten ist der Selbsttest noch einfacher: Werden Medikamente über die Behandlung einer konkreten Erkrankung hinaus oder sogar ohne Erkrankung eingenommen?

Unabhängig davon kann aber auch schon die reguläre Einnahme von Medikamenten Einschränkungen der Arbeits- oder Fahrtauglichkeit bewirken.

Drogen

Die Wirkung von Rauschmittel ist zwar im Detail unterschiedlich, läuft aber immer auf folgende Merkmale hinaus: Enthemmung, längere Reaktionszeiten, Wahrnehmungsstörungen, Tunnelblick - was eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ausschließt. Dabei gibt es keinen Schwellenwert, d. h., wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, ist dran. Egal, wieviel nachgewiesen wird.

Auch der Genuss von hochdosiertem Koffein oder Energy Drinks kann zu ähnlichen Wirkungen wie bei Drogen führen.

Ansatzmöglichkeiten

Es ist nicht einfach für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer, Ihre Beschäftigten auf eine mögliche Suchterkrankung anzusprechen. Erfahrungen zeigen aber, dass Suchtkranke am ehesten bereit sind eine Therapie anzutreten, wenn es zu Problemen am Arbeitsplatz kommt. Das unterstreicht die Bedeutung auch Ihres Betriebes bei der Lösung eines Suchtproblems. Ignorieren von Suchterkrankungen hilft den Betroffenen nicht weiter.

Anzeichen von Suchterkrankungen können sein:

  • Unsicherer Gang
  • Zittern
  • Alkoholgeruch
  • Plötzliche Unzuverlässigkeit
  • Nachlassende Arbeitsleistung
  • Stimmungsschwankungen
  • Wesensveränderung
  • Undeutliche Aussprache
  • Alkohol- oder Medikamenten-Depots am Arbeitsplatz bzw. im Fahrzeug
  • Leugnen des Problems oder Bagatellisieren

Was können Sie als Verantwortliche bei solchen Anzeichen tun?

  • Reden Sie mit der betroffenen Person, je früher desto besser. Bieten Sie der Person Hilfe an, unter Umständen auch mehrfach. Zeigen Sie aber auch Konsequenzen auf und halten Sie diese erforderlichenfalls ein.
  • Sind Beschäftigte nicht in der Lage die Arbeit gefahrlos auszuüben, sorgen Sie dafür, dass sie nach Hause gebracht werden - sie dürfen nicht einfach nach Hause geschickt werden!
  • Ziehen Sie möglichst weitere Personen hinzu. Das können vor allem die Arbeitnehmervertretung, z. B. Betriebs- oder Personalrat, Ihre Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt, weitere Vorgesetzte oder eine Vertrauensperson sein. Alternativ bieten sich auch außerbetriebliche Beratungsstellen an.

Was können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Vorfeld tun?

  • Legen Sie mit Hilfe einer Betriebsvereinbarung betriebsspezifische Regelungen im Umgang mit Alkohol, Drogen und Medikamenten fest, um eine klare Rechtsgrundlage für alle Beteiligten zu schaffen.
  • Bieten Sie Informationen zum Thema "Alkohol, Drogen, Medikamente" im Rahmen von Unterweisungen an.
  • Achten Sie in Ihrem Unternehmen auf Hinweise zu Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum, z. B. leere Flaschen.

Unabhängig von betrieblichen Hilfestellungen gibt es mittlerweile ein vielfältiges Angebot von Hilfs- und Beratungsstellen für Betr...

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