Auf Wasserfahrzeugen darf der Schalldruckpegel die Grenzwerte der nachfolgenden Tabelle nicht überschreiten:
Meßpunkte | Schalldruckpegel (db(A)) |
in Schlafräumen | 60 |
in Messen und Aufenthaltsräumen | 70 |
im offenen Steuerhaus | 70 |
in Kontrollräumen | 75 |
in Werkstätten | 85 |
in Maschinenräumen - wenn ständig besetzt und kein Kontrollraum vorhanden | 90 |
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