Viele Unternehmen haben bereits seit Jahren Regeln und Vorschriften erarbeitet und im Unternehmen implementiert. Trotz dieser internen Verhaltensregeln kommt es immer noch zu Abweichungen oder klaren Regelverstößen, welche dann zu schweren Arbeitsunfällen führen.
In solchen Fällen reagieren die Führungskräfte oftmals mit Unverständnis. In der Unfalluntersuchung wird dann auf den Regelverstoß des Einzelnen als Unfallursache hingewiesen und die Verantwortung von anderen Beteiligten oder der Organisation reduziert oder verneint.
Im Kulturwandel sind wir hier genau in der Phase 2, in der über Kontrolle und Sanktion eine Verhaltensänderung erreicht werden soll. Dies ist jedoch kein Sicherheitskulturansatz.
Welchen Voraussetzungen müssen Regelwerke genügen, damit sie zu einer wirklichen Einstellungs- und Verhaltensänderung bei Mitarbeitern und Führungskräften beitragen?
8.1 Erarbeitung der Regeln
Die Erarbeitung von Regeln sollte unter Beteiligung der Mitarbeiter erfolgen und die Wirklichkeit an den Arbeitsplätzen widerspiegeln. Sie sollte auch dem Entwicklungsstand einer Organisation entsprechen.
Verzicht auf Regeln
Sollte die Nutzung und Bereitstellung Persönlicher Schutzausrüstung kein Handlungsfeld mehr darstellen, da die Mitarbeiter und Führungskräfte hier eine entwickelte Kultur pflegen und verfestigt haben, so kann dieses Thema in den Regeln unerwähnt bleiben.
Zu jeder erarbeiteten Regel sollte jedoch immer definiert werden, welchen Sinn und Zweck diese Regel hat und wie sie durch die Führungskräfte und Mitarbeiter umgesetzt werden kann. Die Intention der Regel muss herausgearbeitet werden.
8.2 Intention der Regeln
Die Intention einer Regel ermöglicht den Mitarbeitern, das Schutzziel zu erkennen und auch bei nicht berücksichtigten, neuen oder plötzlich auftretenden Veränderungen regelkonform zu reagieren.
Wenn die Intention einer Regel klar verstanden und in die DNA des Mitarbeiters und der Führungskraft Einzug gehalten hat, dann wird eine von der Regel abweichende Situation zu einer sofortigen umfassenden Bewertung führen und mit Kollegen und der Führung eine neue Umsetzungsstrategie/Durchführungsstrategie erarbeitet. Diese neue Umsetzungsstrategie wird sowohl der Intention der Regel, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, als auch den Produktionsanforderungen genügen.
8.3 Implementierung der Regeln
In den meisten Fällen werden 7–12 Regeln auf Unternehmensebene entwickelt. Neben der Regelüberschrift (der eigentlichen Regel) sind dann auch die Umsetzungsvorgaben für Mitarbeiter und Führungskräfte allgemein definiert.
Um nun die Regeln auf das spezifische Arbeitsumfeld des Mitarbeiters zu übertragen, sollte die erste Führungsebene mit den Mitarbeitern an ihren Arbeitsplätzen die Regeln konkretisieren. Dieses führt dazu, dass der Mitarbeiter genau beschreiben kann, welche Regel für ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit von Nutzen ist und wie er diese täglich umsetzt.