Die Prüfung und Beurteilung von felderzeugenden Anlagen, die Festlegung der möglichen Exposition und von Schutzmaßnahmen bedarf einer fachlichen Beurteilung. Die fachliche Beurteilung darf nur von "Sachkundigen" durchgeführt werden. Sachkundiger ist, wer aufgrund fachlicher Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Felder besitzt und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. TREMF, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand der Anlagen, Maschinen und Geräte beurteilen kann.

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