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1. Wie viele Tage pro Woche dürfen Jugendliche arbeiten, die über 16 Jahre alt sind?
a) Fünf Tage pro Woche.
b) Sechs Tage pro Woche.
c) Sechs Tage pro Woche, aber nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde.
2. Wann kann ein jugendlicher Auszubildender seinen bezahlten Urlaub nehmen?
a) nur während der Berufsschulferien
b) nur während der Berufsschulzeit
c) jederzeit, außer an Prüfungstagen
3. Darf ein Jugendlicher unter 18 Jahren mit einer gerade abgelaufenen Bescheinigung seiner ärztlichen Untersuchung weiterbeschäftigt werden, auch wenn er ein halbes Jahr später volljährig wird?
a) Ja, die Bescheinigung muss für das Beschäftigungsjahr in dem der Jugendliche 18 Jahre alt wird nicht mehr vorgelegt werden.
b) Ja, aber nur bis zum Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der ersten Beschäftigung. Er muss dem Arbeitgeber bis zu diesem Zeitpunkt eine Nachuntersuchungsbescheinigung vorlegen.
c) Nein.
4. Wann dürfen Jugendliche über 16 Jahren gefährliche Arbeiten ausführen?
a) Während der Ausbildung dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausgeführt werden.
b) Wenn Tätigkeiten unter Aufsicht eines Fachkundigen ausgeführt werden und zur Ausbildung gehören.
c) Das liegt im Ermessen des Ausbildungsunternehmens.

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