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1. | Wie viele Tage pro Woche dürfen Jugendliche arbeiten, die über 16 Jahre alt sind? | ||
a) | Fünf Tage pro Woche. | □ | |
b) | Sechs Tage pro Woche. | □ | |
c) | Sechs Tage pro Woche, aber nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde. | □ | |
2. | Wann kann ein jugendlicher Auszubildender seinen bezahlten Urlaub nehmen? | ||
a) | nur während der Berufsschulferien | □ | |
b) | nur während der Berufsschulzeit | □ | |
c) | jederzeit, außer an Prüfungstagen | □ | |
3. | Darf ein Jugendlicher unter 18 Jahren mit einer gerade abgelaufenen Bescheinigung seiner ärztlichen Untersuchung weiterbeschäftigt werden, auch wenn er ein halbes Jahr später volljährig wird? | ||
a) | Ja, die Bescheinigung muss für das Beschäftigungsjahr in dem der Jugendliche 18 Jahre alt wird nicht mehr vorgelegt werden. | □ | |
b) | Ja, aber nur bis zum Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der ersten Beschäftigung. Er muss dem Arbeitgeber bis zu diesem Zeitpunkt eine Nachuntersuchungsbescheinigung vorlegen. | □ | |
c) | Nein. | □ | |
4. | Wann dürfen Jugendliche über 16 Jahren gefährliche Arbeiten ausführen? | ||
a) | Während der Ausbildung dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausgeführt werden. | □ | |
b) | Wenn Tätigkeiten unter Aufsicht eines Fachkundigen ausgeführt werden und zur Ausbildung gehören. | □ | |
c) | Das liegt im Ermessen des Ausbildungsunternehmens. | □ |
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