Begriff

Unter Instandhaltung versteht man Wartung, Inspektion sowie Reparatur. Für die mehr als 65 Mio. Pkw, Lkw und Krafträder in Deutschland gibt es annähernd 38.000 Werkstätten, in denen etwa 460.000 Beschäftigte die Instandhaltung an den Fahrzeugen durchführen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

In folgenden Schriften wird die Fahrzeuginstandhaltung thematisiert:

  • DGUV-R 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung"
  • DGUV-I 209-007 "Fahrzeug-Instandhaltung"
  • DGUV-I 200-005 "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen"
  • DGUV-I 209-072 "Wasserstoffsicherheit in Werkstätten"
  • DGUV-I 209-079 "Gefährdungs- und Belastungskatalog Reparaturwerkstatt, Kraftfahrzeuge"
  • DGUV-I 209-093 "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen"
  • DGUV Praxisratgeber "Tankentleerung bei Flüssiggas (LPG)-Fahrzeugen"
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 021 "Arbeiten an Hochvoltsystemen – PKW)"
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 048 "Umgang mit Airbag-Einheiten"
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 142 "Arbeiten an PKW mit Gasantrieb"

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