Für den betrieblichen Explosionsschutz nach GefStoffV ist Gerätegruppe II maßgeblich. Sie ist in 3 Kategorien unterteilt:
- Kategorie 1 erfüllt sehr hohe Sicherheitsanforderungen. Bei selten auftretenden Gerätestörungen muss sicherer Betrieb gewährleistet bleiben (Zone 0/Zone 20): Fällt eine geräteeigene Schutzmaßnahme aus, muss dies durch mind. eine zweite kompensiert werden können. Beim Auftreten von 2 unabhängigen Gerätefehlern muss immer noch Sicherheit bestehen.
- Kategorie 2 gewährleistet ein hohes Maß an Sicherheit. Diese ist für den Betrieb in Bereichen bestimmt, in denen explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt (Zone 1/Zone 21). Bei zu erwartenden, häufigen Gerätestörungen oder Fehlern muss trotzdem Sicherheit gegeben sein.
- Kategorie 3 bietet ein Normalmaß an Sicherheit und ist für Bereiche bestimmt, in denen explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht auftritt (Zone 2/Zone 22).
Alle Geräte (Gruppen I und II) müssen so gestaltet sein, dass sie mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können.
In Gerätegruppe II wird zwischen Geräten unterschieden, die für den Einsatz in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre durch Gas-Luft-Gemische oder Staub-Luft-Gemische geeignet sind.
Geräte für den Einsatz in Bereichen mit möglichen Gemischen aus brennbarem Gas und Luft (Zonen 0/1/2) sind mit dem Zusatzbuchstaben G (= Gas) gekennzeichnet.
Geräte für den Einsatz in Bereichen mit möglichen Staub-Luft-Gemischen (Zonen 20/21/22) müssen mit dem Buchstaben D (= Dust) gekennzeichnet werden. Diese müssen so ausgeführt sein, dass Staub nur an vorgesehenen Stellen in das Gerät eindringen kann.
Tab. 1 enthält eine Übersicht über die Zonen explosionsgefährdeter Bereiche, den geeigneten Gerätekategorien sowie deren Kriterien.
Zone |
Kategorie |
Kriterien |
0 20 |
1G 1D |
Sehr hohe Sicherheitsanforderungen, Explosionssicherheit ist auch bei seltenen Störungen zu gewährleisten |
1 21 |
1G, 2G 1D, 2D |
Hohe Sicherheitsanforderungen, Explosionssicherheit ist auch bei häufigen Störungen zu gewährleisten |
2 22 |
1G, 2G, 3G 1D, 2D, 3D |
Normale Sicherheitsanforderungen, bei normalem Betrieb ist das zu erwartende Auftreten von Zündquellen vermieden |
Tab. 1: Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme gem. Anhang II GefStoffV (G = für Bereiche mit Gas-/Dampf-/Nebel-Luft – Gemischen, D = für Bereiche mit Staub (= Dust)-Luft-Gemischen)
Geräte und Hybride Gemische
Geräte, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen mit hybriden Gemischen vorgesehen sind, müssen sowohl den Kategorien G als auch D entsprechen, da hybride Gemische brennbare Stoffe in unterschiedlichen Aggregatzuständen beinhalten.
Bei der Kennzeichnung explosionsgeschützter Geräte sind Gerätegruppe und -kategorie an der in Abb. 1 gezeigten Stelle zu finden.
Abb. 1: Kennzeichnung explosionsgeschützter Geräte
Komplexe Sachlage
In vielen Fällen ist die Auswahl und Installation von explosionsgeschützten Geräten komplex und sollte mit dem Gerätehersteller geklärt werden.