Das Management der Exposition gegenüber Schwingungen ist ein ständiger Prozess. Sie müssen gewährleisten, dass die Überwachungssysteme tatsächlich genutzt werden und zu den erwarteten Ergebnissen führen.
In diesem Kapitel schauen wir uns an, wie die Schwingungsschutzmaßnahmen zu überwachen sind und wann die Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden muss.
3.4.1 Woher weiß ich, dass meine Überwachung der Ganzkörper-Schwingungen funktioniert?
In regelmäßigen Abständen müssen Sie die Schutzmaßnahmen der Ganzkörper-Schwingungen überprüfen, um sicherzustellen, dass diese immer noch wirksam und angemessen sind. Sie sollten
- regelmäßig prüfen, dass Arbeitnehmer (einschließlich Managern und Vorgesetzten) immer noch das von Ihnen eingeführte Überwachungsprogramm durchführen,
- regelmäßig Gespräche mit allen Arbeitnehmern, Sicherheitsverantwortlichen und Arbeitnehmervertretern darüber führen, ob es bei Fahrzeugen oder Maschinen oder in der Art des Einsatzes dieser Fahrzeuge und Maschinen Probleme mit Schwingungen oder Haltungen gibt,
- die Ergebnisse der Gesundheitsüberwachung prüfen und mit dem Gesundheitsdienstleister erörtern, ob die Schutzmaßnahmen wirksam sind oder verändert werden müssen.
3.4.2 Wann muss ich die Gefährdungsbeurteilung wiederholen?
Bei jeder Änderung am Arbeitsplatz, die das Ausmaß der Exposition beeinflussen kann, müssen Sie die Gefährdung durch Schwingungen und die Art der Schutzmaßnahmen neu beurteilen. Zu den möglichen Änderungen zählen:
- Einführung neuer Maschinen oder Prozesse,
- neue Arbeitsformen oder veränderte Arbeitsmethoden,
- Änderung in der Anzahl von Stunden, in denen mit dem vibrierenden Arbeitsmittel gearbeitet wird,
- Einführung neuer Maßnahmen zum Schutz vor Schwingungen.
Wird nachgewiesen (z. B. bei der Gesundheitsüberwachung), dass Ihre bestehenden Schutzmaßnahmen nicht wirkungsvoll sind, müssen Sie die Gefährdungen ebenfalls neu beurteilen.
Das Ausmaß der Neubeurteilung hängt von der Art der Änderungen und der Anzahl der von ihnen betroffenen Personen ab. Veränderte Arbeitszeiten oder Arbeitsformen mögen zwar eine Neuberechnung der täglichen Exposition der betroffenen Personen erforderlich machen, bedeuten aber nicht zwingend eine Änderung der Schwingungsbelastung. Eine vollständige Neubeurteilung wird ggf. bei der Einführung neuer Fahrzeuge oder Maschinen notwendig.
Es hat sich in der Praxis bewährt, die Gefährdungsbeurteilung und die Arbeitsweisen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, selbst wenn sich offensichtlich nichts geändert hat. Möglicherweise gibt es neue Technologien, Maschinenkonstruktionen oder Arbeitsmethoden in Ihrer Branche, die es Ihnen gestatten, die Gefährdungen weiter zu verringern.