Das Management der Exposition gegenüber Vibrationen ist ein ständiger Prozess. Sie müssen gewährleisten, dass die Überwachungssysteme tatsächlich genutzt werden und zu den erwarteten Ergebnissen führen.
In diesem Kapitel schauen wir uns an, wie die Vibrationsschutzmaßnahmen überwacht werden und wann die Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden muss.
3.4.1 Woher weiß ich, dass meine Überwachung der Hand-Arm-Vibrationen funktioniert?
In regelmäßigen Abständen müssen Sie die Schutzmaßnahmen gegen Hand-Arm-Vibrationen überprüfen, um sicherzustellen, dass diese immer noch wirksam und angemessen sind. Sie sollten:
- regelmäßig prüfen, dass Arbeitnehmer (einschließlich Managern und Vorgesetzten) immer noch das von Ihnen eingeführte Überwachungsprogramm durchführen,
- regelmäßige Gespräche mit Vorgesetzten, Aufsichtspersonal, Beschäftigten, Sicherheitsverantwortlichen und Arbeitnehmervertretern darüber führen, ob es bei Arbeitsmitteln oder bei der Art des Einsatzes dieser Arbeitsmittel Probleme mit Vibrationen gibt,
- die Ergebnisse der Gesundheitsüberwachung (arbeitsmedizinischen Vorsorge) prüfen und mit dem Gesundheitsdienstleister erörtern, ob die Schutzmaßnahmen wirksam sind oder verändert werden müssen.
3.4.2 Wann muss ich die Gefährdungsbeurteilung wiederholen?
Bei jeder Änderung am Arbeitsplatz, die das Ausmaß der Exposition beeinflussen kann, müssen Sie die Gefährdung durch Vibration und die Art der Schutzmaßnahmen neu beurteilen. Zu den möglichen Änderungen zählen:
- die Einführung neuer Maschinen oder Prozesse,
- neue Arbeitsformen oder veränderte Arbeitsmethoden,
- Änderung in der Anzahl der Stunden, in denen mit dem vibrierenden Arbeitsmittel gearbeitet wird,
- die Einführung neuer Maßnahmen zum Schutz vor Vibrationen.
Wird nachgewiesen (z. B. aus der Gesundheitsüberwachung/arbeitsmedizinischen Vorsorge), dass Ihre bestehenden Schutzmaßnahmen nicht wirkungsvoll sind, müssen Sie die Gefährdungen ebenfalls neu beurteilen.
Das Ausmaß der Neubeurteilung hängt von der Art der Änderungen und der Anzahl der von ihnen betroffenen Personen ab. Veränderte Arbeitszeiten oder Arbeitsformen mögen zwar eine Neuberechnung der täglichen Exposition der betroffenen Personen erforderlich machen, bedeuten aber nicht zwingend eine Veränderung der Vibrationsbelastung.
Eine vollständige Neubeurteilung wird ggf. bei der Einführung neuer Maschinen oder Prozesse notwendig.
Es hat sich in der Praxis bewährt, die Gefährdungsbeurteilung und die Arbeitsweisen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, selbst wenn sich offensichtlich nichts geändert hat. Möglicherweise gibt es neue Technologien, Maschinenkonstruktionen oder Arbeitsmethoden in Ihrer Branche, die es Ihnen gestatten, die Gefährdungen weiter zu verringern.
Literaturhinweis |
VDI-Richtlinie 3831: Schutzmaßnahmen gegen die Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen. Ausg. 1/2006, Beuth, Berlin 2006 DIN V 45694:2006 Mechanische Schwingungen – Anleitung zur Beurteilung der Belastung durch Hand-Arm-Schwingungen aus Angaben zu den benutzten Maschinen einschließlich Angaben von den Maschinenherstellern (CEN/TR 15350:2006) |