Die Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Schwingungen) hat die Einführung von Mindestvorschriften auf Gemeinschaftsebene zum Ziel, die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor der Gefährdung durch Schwingungen zu schützen.
Die Umsetzung in Deutschland ist mit der am 9. März 2007 in Kraft getretenen Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) erfolgt. Die Richtlinie 2002/44/EG nennt "Expositionsgrenzwerte" und "Auslösewerte". Ferner werden die Pflichten der Arbeitgeber in Bezug auf die Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen genau benannt, die zu ergreifenden Maßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung der Exposition vorgeschlagen und Einzelheiten angeführt, wie die Information und Schulung der Arbeitnehmer erfolgen muss. Ein Arbeitgeber, der die Durchführung von Arbeiten plant, von denen Gefährdungen in Form einer Schwingungsexposition ausgehen, muss eine Reihe von Schutzmaßnahmen vor und während der eigentlichen Arbeit umsetzen. Ferner verlangt die Richtlinie von den EU-Mitgliedstaaten, ein geeignetes System für die Gesundheitsüberwachung von Arbeitnehmern, die Gefährdungen durch Schwingungen ausgesetzt sind, einzurichten.
Die Evaluierung und Beurteilung von Gefährdungen durch Schwingungen sowie die Umsetzung von Schutzmaßnahmen können kompliziert sein. Dieses rechtlich nicht bindende "Handbuch" wird eine Hilfe sein bei der Beurteilung von Gefährdungen durch Ganzkörper-Schwingungen, der Bestimmung von Schutzmaßnahmen zur Beseitigung bzw. Verringerung der Belastung sowie bei der Einführung von Systemen, die das Entstehen und Fortschreiten von Erkrankungen verhindern.
Das vorliegende Handbuch über Ganzkörper-Schwingungen wurde zusammen mit dem Schwesterhandbuch über Hand-Arm-Schwingungen (Handbuch zu Hand-Arm-Schwingungen: Rechtlich nicht bindendes Handbuch im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2002/44/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Schwingungen) im Auftrag der Generaldirektion Beschäftigung und soziale Angelegenheiten mit der Vertrags-Nr. VC/2004/0341 erstellt. Vom Landesamt für Arbeitsschutz in Potsdam sind die wichtigsten Anpassungen zur Verwendung in Deutschland vorgenommen worden. Der Schreibstil der ursprünglichen Autoren wurde allerdings beibehalten.
Die Begriffe "Vibration" und "Vibrationen" sind in dieser Druckschrift als Synonym zu "mechanischen Schwingungen" zu verstehen.
DANKSAGUNGEN
Dieses Handbuch wurde von folgenden Instituten erstellt:
ISVR: |
Professor M. J. Griffin & Dr. H. V. C. Howarth Institute of Sound and Vibration Research University of Southampton, U. K. |
HSL: |
Mr. P. M. Pitts Health and Safety Laboratory, U. K. |
BGIA: |
Dr. S. Fischer & Dipl.-Ing. Uwe Kaulbars Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz, Germany. |
INRS: |
Dr. P. M. Donati Institut National de Recherche et de Sécurité, France. |
HSE: |
Mr. P. F. Bereton Health and Safety Executive U. K. |
Unter der Lenkung der:
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Arbeitsgruppe "Vibration" mit Mandat des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. |
Wir möchten uns ebenfalls für die Informationen aus zwei EG-finanzierten Projekten bedanken, die wir bei der Erstellung dieses Handbuchs genutzt haben:
VIBRISKS: |
Gefährdungen durch Vibrationsbelastung am Arbeitsplatz, EC FP5 Projekt-Nr. QLK4-2002-02650 |
VINET: |
Forschungsnetzwerk zur Erkennung und Prävention von Krankheiten infolge von Vibrationsbelastung am Arbeitsplatz, EC Biomed II Projekt-Nr. BMH4-CT98-3251. |
Die Schrift wurde an die nationalen Rechtsvorschriften in Deutschland angepasst von:
LAS Potsdam: |
Dr. D. Mohr; Dr. R. Pippig |
BGIA St. Augustin: |
Dr. S. Fischer |
SG "Vibration": |
Dr. Ch. Hecker |