Die Gefährdungsbeurteilung sollte:
- erkennen, wo eine potenzielle Gefährdung durch Hand-Arm-Vibrationen vorliegt,
- die Exposition der Arbeitnehmer abschätzen und mit dem Auslösewert und Expositionsgrenzwert vergleichen,
- die verfügbaren Maßnahmen der Risikoüberwachung festlegen,
- die Maßnahmen angeben, die Sie ergreifen wollen, um die Gefährdung durch Hand-Arm-Vibrationen zu überwachen und vor ihnen zu schützen und
- die Beurteilung mit ihren einzelnen Schritten und Maßnahmen und deren Wirksamkeit dokumentieren.
Als erstes sollten Sie die Arbeitstätigkeit, und die Abläufe beobachten sowie die zum Einsatz kommenden Werkzeuge und Arbeitsmittel ermitteln und sich dann folgende Frage stellen: "Werden in meinem Betrieb handgehaltene oder handgeführte kraftbetriebene Arbeitsmittel oder Arbeitsmittel mit Handvorschub eingesetzt?" Wenn dies der Fall ist, kann es erforderlich sein, dass Sie ein Management der Vibrationsexposition benötigen. In Tabelle 1 werden einige Fragen aufgeführt, die Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Abbildung 2 zeigt Beispiele für die Vibrationsintensität einiger Werkzeuge und Maschinen, die diese Gefährdung verursachen.
Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und ihre Vertreter über die Gefährdungsbeurteilung der Vibrationen informiert und an ihr beteiligt sind. Eine wirksame Partnerschaft mit Arbeitnehmern trägt dazu bei, dass die für die Gefährdungsbeurteilung verwendeten Informationen auf realistischen Einschätzungen der Arbeitstätigkeit und der dafür aufgewendeten Zeit beruhen.
Die Faktoren, die die Tages-Vibrationsexposition eines Menschen bestimmen, sind die frequenzbewertete Schwingungsbeschleunigung und die Dauer der Exposition. Je stärker die Vibrationen bzw. je länger die Expositionsdauer, desto höher ist die Vibrationsexposition der betroffenen Person.
Verwenden Sie rotierende Werkzeuge (z. B. Schleif- und Poliermaschinen)? Bei manchen rotierenden Werkzeugen ist es möglich, dass der Auslösewert bereits nach rund 30 Minuten überschritten wird. Wenn ein Arbeitnehmer länger als 2 Stunden/Tag mit diesen Werkzeugen arbeitet, müssen Sie auf jeden Fall Maßnahmen ergreifen. |
Verwenden Sie Stoß- oder Schlagwerkzeuge (z. B. hämmernde Werkzeuge)? Bei Stoß- oder Schlagwerkzeugen kann das Ausmaß der Vibrationen wesentlich höher als bei rotierenden Werkzeugen sein. Bei manchen Werkzeugen mit Hammerwirkung ist es möglich, dass der Auslösewert bereits nach wenigen Minuten überschritten wird. Wenn ein Arbeitnehmer länger als eine halbe Stunde/Tag mit diesen Werkzeugen arbeitet, müssen Sie auf jeden Fall Maßnahmen ergreifen. |
Warnen die Hersteller oder Lieferanten Ihrer Werkzeuge vor einer Gefährdung durch Vibrationen? Wenn bei Ihnen handgeführte kraftbetriebene Maschinen im Einsatz sind, die den Nutzer einem Risiko einer Schädigung durch Vibrationen aussetzen, sollte der Hersteller in der Betriebsanleitung darauf hinweisen. |
Verursachen vibrierende Werkzeuge während oder nach ihrer Verwendung ein Gefühl von Kribbeln oder Taubheitsgefühl in den Händen? Ein Gefühl des Kribbelns oder der Taubheit an den Händen lässt sich möglicherweise während oder nach der Verwendung einer kraftbetriebenen Maschine feststellen und ist dann ein Hinweis auf eine Gefährdung durch Hand-Arm-Vibrationen bei langfristiger Verwendung einer Maschine. |
Haben Arbeitnehmer mit Vibrationsexposition bereits Symptome eines "Hand-Arm-Vibrations-Syndroms" gemeldet? Ein nachgewiesenes "Hand-Arm-Vibrations-Syndrom" bedeutet, dass die Exposition gegenüber Vibrationen gemanagt werden muss. Wenn Symptome mit Expositionen in Verbindung gebracht werden, die unterhalb des Auslösewertes liegen, können auf diese Weise Arbeitnehmer mit einer besonderen Empfindlichkeit gegenüber Hand-Arm-Vibrationen ausfindig gemacht werden. |
Tabelle 1: Einige Fragen, die bei der Entscheidung helfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Abbildung 2: Beispiele für die Vibrationsintensität bei handelsüblichen Maschinen
Bandbreite der Vibrationswerte für handelsübliche Arbeitsmittel auf dem europäischen Markt. Diese Angaben dienen lediglich der Veranschaulichung. Siehe Anhang B für weitere Einzelheiten.