Die "Maschinenrichtlinie" der Europäischen Union (Richtlinie 98/37/EG) legt die wesentlichen Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit für Maschinen, die innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, einschließlich spezifischer Anforderungen an Vibrationen, fest.

Die Maschinenrichtlinie fordert Hersteller, Importeure und Lieferanten von Maschinen unter anderem auf, Angaben über die Emissionen von Hand-Arm-Vibrationen zu machen. Diese Angaben über die Vibrationsemission sollten aus den Anleitungen und Begleitdokumenten der Maschine hervorgehen.

Die von Herstellern angegebenen Werte zur Vibrationsemission beruhen in der Regel auf harmonisierten europäischen Vibrations-Prüfverfahren, die von europäischen bzw. internationalen Normungsorganisationen erarbeitet wurden. Sie basieren (seit dem Jahre 2005) auf der DIN EN ISO 20643. Beispiele sind die Normenreihe EN ISO 8662 für pneumatische und sonstige nicht elektrische Werkzeuge sowie die Normenreihe EN 60745 für Elektrowerkzeuge.

Die Angabe der Emissionswerte ermöglicht den Käufern, Maschinen miteinander zu vergleichen, die nach denselben normierten Prüfverfahren getestet wurden. Die Emissionswerte können große Unterschiede zwischen den Maschinen aufzeigen, sodass stark vibrierende Maschinen vermieden werden können.

Die Emissionsdaten der Hersteller informieren Sie ferner darüber, welcher Anteil an Vibrationen bei Verwendung eines bestimmten kraftbetriebenen Werkzeugs in die Hand eindringen kann. Diese Angabe kann bei der Schätzung der Tages-Exposition und der Beurteilung der Gefährdung hilfreich sein.

Derzeit neigen die Vibrations-Prüfverfahren dazu, die Vibrationen von Werkzeugen bei Einsatz am Arbeitsplatz zu unterschätzen und beruhen in der Regel auf Messungen in einer einzigen Vibrationsrichtung. DIN V 45694:2006 (Deutsche Fassung von CEN/TR 15350) empfiehlt, den für die Gefährdungsbeurteilung vom Hersteller angegebenen Emissionswert in den meisten Fällen mit einem werkzeugtypabhängigen Faktor zu multiplizieren:

 
Werkzeuge mit Verbrennungsmotor: x 1
Pneumatische Werkzeuge: x 1,5 bis x 2
Elektrische Werkzeuge: x 1,5 bis x 2

Liegen die vom Hersteller angegebenen Emissionswerte unter 2,5 m/s², sollte ein Wert von 2,5 m/s² eingesetzt und mit einem geeigneten Faktor multipliziert werden.

Mehr Informationen zu den vorgenannten Multiplikationsfaktoren finden Sie in DIN V 45694:2006 (Deutsche Fassung von CEN/TR 15350). Liegen bei einer Bandbreite von Multiplikationsfaktoren gleichzeitig keine genaueren Informationen vor, sollte der höhere Wert verwendet werden.

Viele harmonisierte europäische Vibrations-Prüfverfahren befinden sich gegenwärtig (im Jahre 2007) in der Überarbeitung. Die überarbeiteten Prüfverfahren dürften zu verbesserten Emissionswerten führen, die mit den älteren Emissionsdaten nicht direkt vergleichbar sind, aber einen präziseren Hinweis auf die am Arbeitsplatz erlebten Vibrationen liefern.

 
Literaturhinweis

DIN EN 12096:1997 Mechanische Schwingungen – Angabe und Nachprüfung von Schwingungskennwerten

DIN EN ISO 20643:2005 Mechanische Schwingungen – Handgehaltene und handgeführte Maschinen. Grundsätzliches Vorgehen bei der Ermittlung der Schwingungsemission

DIN V 45694:2006 (Deutsche Fassung von CEN/TR 15350) Mechanische Schwingungen – Anleitungen zur Beurteilung der Belastung durch Hand-Arm-Schwingungen aus Angaben zu benutzten Maschinen, einschließlich Angaben von den Maschinenherstellern

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