Zur Gefährdungsüberwachung müssen Sie Hand-Arm-Vibrationen vermeiden oder reduzieren. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, die die Wahrscheinlichkeit, dass Schädigungen und Beschwerden entstehen bzw. verschlimmert werden, verringern. Wirkungsvolle Überwachung wird vermutlich aus einer Kombination mehrerer Methoden bestehen.
In diesem Kapitel geht es um Aspekte der Konstruktion und des Managements sowie um weitere Methoden, die bei der Suche nach Überwachungslösungen berücksichtigt werden sollten.
3.3.1 Substituierung durch andere Arbeitsmethoden
Vielleicht ist es möglich, Alternativen zu den bisherigen Arbeitsmethoden zu finden, die geeignet sind, die Vibrationsexposition zu vermeiden oder zu verringern. Dies kann mit dem Einsatz von Maschinen, der Automatisierung von Aufgaben oder der Substituierung durch alternative Arbeitsprozesse einhergehen. Um immer auf dem neuesten Stand der verfügbaren Methoden zu sein, sollten Sie sich regelmäßig informieren. Nutzen Sie hierzu:
- Ihre berufsständische Vertretung
- sonstige Kontakte in Ihrer Branche
- Lieferanten von Arbeitsmitteln
- Fachzeitschriften/Internet
3.3.2 Auswahl der Arbeitsmittel
Sie sollten sich vergewissern, dass das ausgewählte bzw. für Aufgaben vorgesehene Arbeitsmittel geeignet ist und die Arbeit wirkungsvoll erledigen kann. Mit nicht geeigneten Arbeitsmitteln oder solchen mit unzureichender Kapazität dauert die Erledigung einer Aufgabe in der Regel länger; außerdem werden die Arbeitnehmer länger als nötig Vibrationen ausgesetzt.
Die sorgfältige Auswahl von Verbrauchsstoffen (z. B. Schleifmittel für Schleifmaschinen und Sandpapierschleifmaschinen) oder Werkzeugzubehör (wie Bohrer, Meißel und Sägeblätter) kann einen Einfluss auf die Vibrationsexposition haben. Einige Hersteller liefern Zubehörteile, die so konstruiert sind, dass sie die Vibrationsexposition verringern.
Um immer auf dem neuesten Stand der verfügbaren Werkzeuge, Verbrauchsstoffe und Zubehörteile zu sein, sollten Sie sich regelmäßig informieren. Nutzen Sie hierzu:
- Lieferanten von Arbeitsmitteln
- Ihre berufsständische Vertretung
- sonstige Kontakte in Ihrer Branche
- Fachzeitschriften/Internet
3.3.3 Einkaufspolitik
Stellen Sie sicher, dass Ihre Einkaufsabteilung bzw. die für Beschaffungen Zuständigen nur geeignete Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der arbeitsschutzrelevanten Aspekte beschaffen. Hierzu gehören: Vibrationsemission, ergonomische Gestaltung, die dem Stand der Technik entsprechen sowie Ihren betrieblichen Anforderungen.
Die Hersteller (und Importeure, Lieferanten und Werkzeugvermietungsfirmen) von kraftbetriebenen Werkzeugen sollten in der Lage sein, die für Sie am besten geeigneten und sichersten Werkzeuge auszusuchen. Die Hersteller sollten nützliche Hinweise und Tipps über die Vibrationen und die Auswahl des Werkzeugs sowie über das Management geben. Es ist ihre Pflicht, die Gefährdungen durch Vibrationen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Ihnen Informationen über das Management derjenigen Vibrationsrisiken an die Hand zu geben, die sie konstruktiv nicht beseitigen konnten.
Jeder, der kraftbetriebene Werkzeuge für einen Einsatz auf dem europäischen Markt in Verkehr bringt, muss die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen (Richtlinie 98/37/EG), welche die folgenden Informationen verlangt:
- Vibrationsemission (laut Angaben in der Betriebsanleitung)
- Erklärung zur Entstehung des Emissionswerts
Wenn gefordert, sollte der Inverkehrbringer auch technische Unterstützung gewähren, einschließlich Informationen zu folgenden Themen:
- Nennung sämtlicher Anwendungen des Arbeitsmittels, von denen vermutet wird, dass sie das Risiko von Schädigungen durch Hand-Arm-Vibrationen steigern können
- Angabe, wie das Arbeitsmittel sicher eingesetzt wird und welche Schulung erforderlich ist
- Empfehlung von Schulungsmaßnahmen (für Bediener, Instandhaltungspersonal etc.) zur Überwachung einer Hand-Arm-Vibrationsexposition
- Angabe, wie das Arbeitsmittel bei spezifischen Aufgaben eingesetzt wird
- Nennung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung bei Betrieb des Arbeitsmittels
- Angaben zur Wartung des Werkzeuges
- Vibrationsdämpfenden Eigenschaften
Die Maschinenrichtlinie verlangt von den Herstellern bzw. Inverkehrbringern der Maschinen, in der Bedienungsanleitung die folgenden Angaben zu machen:
Zitat
Angaben über die Vibrationen, die von den von Hand gehaltenen und geführten Maschinen ausgehen:
- gewichteter Effektivwert der Beschleunigung, dem die oberen Körpergliedmaßen ausgesetzt sind, falls der nach den entsprechenden Prüfverfahren ermittelte Wert über 2,5 m/s² liegt. Liegt die Beschleunigung nicht über 2,5 m/s², so ist dies anzugeben.
Bei der Auswahl von Werkzeugen sollten Sie auch ergonomische Faktoren und Gefährdungen berücksichtigen, wie:
- Gewicht des Werkzeugs
- Griffgestaltung und der Griffkomfort
- Greifkräfte
- Bedienungsfreundlichkeit und Handhabung
- Kälte von Greifflächen oder von Abluft aus pneumatischen Werkzeugen
- Lärm und
- Staub
Hersteller oder Lieferanten erklären sich möglicherweise bereit, Musterwerkzeuge für Versuchszwecke zur Verfügung zu stellen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und höre...