Die EG-Richtlinie 2002/44/EG ("Vibrationsrichtlinie") weist dem Arbeitgeber Pflichten zu mit dem Ziel, die Gefährdungen durch Hand-Arm-Vibrationen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren (diese Pflichten sind in Anhang A zusammengefasst).
Dieses Handbuch soll Arbeitgebern helfen, Gefährdungen durch Hand-Arm-Vibrationen zu erkennen, Exposition und Gefährdungen zu bewerten und Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Hand-Arm-Vibrationen auszuwählen.
Das Handbuch sollte in Verbindung mit der Vibrationsrichtlinie bzw. mit nationalen Gesetzen und Vorschriften, welche die Anforderungen dieser Richtlinie umsetzen, gelesen werden – darunter insbesondere die LärmVibrationsArbSchV.
Hand-Arm-Vibrationen werden durch Vibrationen verursacht, die über die Handinnenfläche und die Finger in Hände und Arme übertragen werden (siehe Anhang B). Arbeitnehmer, deren Hände regelmäßig Vibrationen ausgesetzt sind, leiden möglicherweise an Schädigungen des Hand- und Armgewebes, die zu den allgemein als "Hand-Arm-Vibrations-Syndrom" bekannten Symptomen führen, siehe Anhang C.
In vielen Industriezweigen und Berufen sind Menschen von Gefährdungen durch Hand-Arm-Vibrationen betroffen. Die Risiken sind umso höher, wenn stark vibrierende Arbeitsmittel regelmäßig und über einen längeren Zeitraum eingesetzt werden. In Untersuchungen konnte allerdings nachgewiesen werden, dass sich Gefährdungen durch Vibrationen überwachen und Risiken durch gutes Management verringern lassen. Es wurde ebenfalls gezeigt, dass die Kosten für derartige Schutzmaßnahmen nicht hoch sein müssen und in der Regel durch den Nutzen, d. h. der Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer, ausgeglichen werden. Darüber hinaus haben die Schutzmaßnahmen gegen Vibrationen in vielen Fällen zu einer gesteigerten Effizienz geführt.
Die "Vibrationsrichtlinie" (Richtlinie 2002/44/EG – siehe Kasten "Literaturhinweis") legt Mindeststandards für die Kontrolle von Gefährdungen durch Hand-Arm-Vibrationen fest. Entsprechend der Vibrationsrichtlinie waren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, die Anforderungen aus der Richtlinie bis zum 6. Juli 2005 in nationales Recht umzusetzen. Bei der nationalen Umsetzung war der Grundsatz zu beachten, dass durch die Umsetzung der EG-Richtlinie keine Verschlechterung des Schutzes der Arbeitnehmer gegenüber dem gegenwärtigen Stand eintreten darf. Das nationale Recht kann aber ein höheres Schutzniveau fordern als die EG-Richtlinie.
Die LärmVibrationsArbSchV legt einen Auslösewert für die tägliche Vibrationsexposition fest, bei dessen Erreichen oder Überschreiten der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Gefährdungen durch Hand-Arm-Vibrationen für seine Beschäftigten zu überwachen und Präventionsmaßnahmen durchzuführen, und definiert einen Expositionsgrenzwert, der für Arbeitnehmer nicht überschritten werden darf bzw. bei dessen Erreichen unverzügliche Maßnahmen zu ergreifen sind:
- Auslösewert A(8) von 2,5 m/s²
- Expositionsgrenzwert A(8) von 5 m/s²
Bei einer Exposition oberhalb des Auslösewerts besteht das Risiko einer Schädigung durch Hand-Arm-Vibrationen. Die Vibrationsrichtlinie bzw. die LärmVibrations-ArbSchV verpflichtet den Arbeitgeber, dafür Sorge zu tragen, dass die Gefährdungen durch Hand-Arm-Vibrationen beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden. Diese Pflichten sind in Anhang A zusammengefasst.
Die Vibrationsrichtlinie ist eine Tochterrichtlinie der Rahmenrichtlinie (Richtlinie 89/391/EWG – siehe Kasten "Literaturhinweis"), da viele Anforderungen und besondere Verweise in der Vibrationsrichtlinie aus der Rahmenrichtlinie stammen. Entsprechend ist die LärmVibrationsArbSchV eine Verordnung nach §§ 18 und 19 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
Dieses Handbuch hilft Arbeitgebern, die Bestimmungen der EG-Vibrationsrichtlinie und ihrer nationalen Umsetzung in Deutschland über die LärmVibrationsArbSchV zu Hand-Arm-Vibrationen zu erfüllen. Das Handbuch soll einen Überblick über die Methoden geben, die für die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen eingesetzt werden, und die Themen Auswahl und richtige Verwendung von Arbeitsmitteln, Optimierung von Methoden sowie Umsetzung von Schutzmaßnahmen (technischer und/oder organisatorischer Natur) auf Grundlage einer vorherigen Gefährdungsbeurteilung erörtern. Dieses Handbuch gibt auch Auskunft über die Art der notwendigen Unterweisung und Unterrichtung der betroffenen Arbeitnehmer und nennt wirkungsvolle Lösungen für die weiteren in der Richtlinie 2002/44/EG bzw. der LärmVibrationsArbSchV erwähnten Sachverhalte. Das Schaubild in Abbildung 1 zeigt, wie dieses Handbuch gegliedert ist.
Abbildung 1: Schaubild Hand-Arm-Vibrationen
Literaturhinweis |
EG-Vibrationsrichtlinie: Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) (16. Einzelrichtlinie in Sinne des Artikel... |