Den Fachkräften für Arbeitssicherheit im Hotel- und Gaststättengewerbe obliegen folgende Aufgaben:
- Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen vorhandener Gefährdungen und ihre Beurteilung möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt.
Unterstützung beim Maschineneinkauf, z. B. hinsichtlich[1]
- Einsatzzweck und Einsatzbedingungen,
- Wartung und Reinigungsverfahren,
- ggf. zu realisierender Schutzmaßnahmen des Lärm- und Vibrationsschutzes,
- ergonomischer Handhabbarkeit und sicherer Gestaltung (möglichst GS- bzw. CE-Zeichen von Maschinen und Ausrüstungen),
- zu gewährleistender Sehbedingungen.
- Einflussnahme auf die Einhaltung der Vorschriften zur Lebensmittelhygiene bei Einkauf und Lagerung (Kontrolle der Verpackung, der Mindesthaltbarkeitsdaten, der Lagertemperatur und Lagerdauer).
- Einflussnahme auf leichte Begehbarkeit und Reinigung der Fußböden von Arbeits- und Lagerräumen sowie bei Auswahl gefährdungsarmer Reinigungsmittel.
- Prüfung der Wirksamkeit der Lüftung und Absaugung insb. im Küchen- und Gaststättenbereich.
- Beratung zu erforderlichen Maßnahmen des Brandschutzes insb. zu Anzahl und Installation von Feuerlöschern, einschließlich Kennzeichnungen sowie zu Flucht- und Rettungswegen.
- Erstellen von Betriebsanweisungen und Unterweisung der Beschäftigten.
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