Isocyanate können aliphatische oder aromatische Verbindungen sein, handelsüblich sind Flüssigkeiten oder Pulver bzw. Flocken. Isocyanate mit einer Isocyanat-Gruppe werden als Monoisocyanate bezeichnet, mit 2 Gruppen als Diisocyanate. Monoisocyanate werden z. B. zur Herstellung von Pestiziden verwendet, Diisocyanate sind v. a. Ausgangsstoff zur Herstellung von Kunststoffen.
Es gelten folgende Regelungen:
- Gefahrstoffverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRGS 430 "Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen"
- TRGS 900 "Grenzwerte"
- DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen
- FBRCI-024 "Verpflichtende Schulungen bei Tätigkeiten mit Diisocyanat-haltigen Produkten – Handlungshilfe"
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