Arbeiten, die mit einer handgeführten Kettensäge verrichtet werden, schließen in der Regel technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen aus, um die möglichen Gefährdungen zu beseitigen.

Abhängig von den durchzuführenden Arbeiten, sind beim beruflichen Umgang mit der handgeführten Kettensäge unterschiedliche Persönliche Schutzausrüstungen zu tragen, deren Funktion an anderer Stelle beschrieben ist:

  • Schutzhelm (z. B. bei Fäll- oder Ausästearbeiten),
  • Gehörschutz (i. d. R. liegt gehörschädigender Lärm vor),
  • Gesichtsschutzschirm (wegfliegende Holzsplitter können Augen- und Gesichtsverletzungen hervorrufen),
  • Schutzhandschuhe (Hand- oder Fingerverletzungen durch Holzsplitter),
  • Schutzkleidung gegen Schnittverletzungen durch die handgeführte Kettensäge: Da die Kette einer handgeführten Kettensäge im Schnittbereich ungeschützt verläuft, besteht beim Umgang mit diesen Sägen eine große Gefahr von Schnittverletzungen im Bein- und Fußbereich. Die Bewegung der handgeführten Kettensäge erfolgt i. d. R. von oben nach unten. Diese Bewegung erfolgt während des Sägens durch das Holz mit einem Druck, der gegen das Holz (Stamm, Ast) ausgeübt wird, nur sehr langsam. Ist das Holz durchgesägt, dann wird der Widerstand schnell geringer und die vertikale Bewegung wird schneller. Wenn die Bewegung nicht rechtzeitig gebremst wird, kann es zu Schnittverletzungen im Bein-, Mittelfuß- oder Zehenbereich kommen. Diese Bereiche sind daher bei Arbeiten mit der handgeführten Kettensäge besonders zu schützen. Dazu wird eine besonders schnittbeständige, persönliche Schutzausrüstung verwendet, die nachfolgend beschrieben wird. Der Schnittschutz wird dadurch erreicht, dass das verwendete Schutzmaterial durch die Kette nicht zerschnitten wird, losgelöste Fasern die Säge verstopfen und die Sägebewegung blockieren oder die Fasern einen hohen Schnittwiderstand bieten und die Kettengeschwindigkeit abbremsen.

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