- Durchführung von Analysen zu vorhandenen Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten in Unterrichtsräumen, Räumen für die Fachausbildung, in Labors und Werkstätten und ihre Beurteilung gemeinsam mit dem Betriebsarzt
- Unterstützung bei Beschaffung der erforderlichen relevanten Arbeitsschutzvorschriften,
- Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsmitteln (z. B. verstellbare Arbeitsstühle und -tische für Lehrer und Schüler),
- Unterstützung bei der Planung und Gestaltung barrierefreier Bildungsstätten einschließlich ihrer Zugangs- und Eingangsbereiche, Türen, Verkehrswege, Bedienelemente für Aufzüge usw.,
- Hilfestellung bei Einleitung notwendiger Maßnahmen zum Brandschutz (z. B. freier Zugang zu selbstschließenden Rauch- und/oder Brandschutztüren, geeignete Feuerlöscheinrichtungen, niedrige Brandlast durch ständige Archivierung von Akten) bzw. zur Gewährleistung und Kennzeichnung von Fluchtwegen (jede Etage verfügt über zwei voneinander unabhängige Fluchtwege),
- Erstellen von Betriebsanweisungen und regelmäßige Unterweisung der Schüler und Beschäftigten durch die Schulleitung (z. B. zum Verhalten im Brandfall, bei Unfällen, Notfällen).[1]
- Hinweise zur Regelung des Mindestabstands sowie der Mindestgrundfläche zwischen Lehrkräften und Schülern,
- Prüfung der Voraussetzungen zur regelmäßigen Lüftung der Unterrichts- und Arbeitsräume,
- Beratung zur sinnvollen Anordnung von PC-Räumen und zur ergonomischen Gestaltung der darin befindlichen Arbeitsplätze (z. B. Sonnenschutzeinrichtungen, schallabsorbierende Auskleidung, sichere Verlegung von Kabeln und Zuführungen),
- Beratung zur Kombination verschiedenartiger Aufgaben mit unterschiedlichen Anforderungen (Planen, Dateneingabe, Kontrollieren) bzw. zur Art und Weise eines Tätigkeitswechsels,
- Motivation der Auszubildenden zu einem Wechsel der Arbeitshaltungen üben den Arbeitstag (dynamisches Sitzen, Wechsel zwischen Sitzen, Stehen, Gehen) in Abhängigkeit ihrer Arbeitsaufgaben, insbesondere bei bildschirmgebundenen Tätigkeiten.
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