Nach der Festlegung des Bereiches, der untersucht werden soll (Teilarbeitssystem), werden die ermittelten Fakten (vgl. Beispiel oben) dem Arbeitssystem zugeordnet. Diese Elemente sind Bausteine der ablauforientierten Gefährdungsbeurteilung.

 
Praxis-Beispiel

Ermitteln der Gefährdung

  • Gefährdungsfaktor: physische Belastung;
  • Gefahrenquelle: 16 kg schweres Werkstück und häufige Manipulation;
  • Gefahrbringende Bedingung: Trotz Hubvorrichtungen sind verdrehte Körperhaltungen durch das Aufnehmen und Ablegen des Gewichts erforderlich;
  • Leistungsvoraussetzung: 55 Jahre, vermindert belastbar laut LMM (Leitmerkmalmethode);
  • Beschreibung der Gefährdung: Belastung der Hals- und Lendenwirbelsäule und der Kniegelenke;
  • Expositionszeit: jeweils unter 5 Sekunden, aber insgesamt 160-mal pro Schicht.

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