Begriff

Notausgänge sind die baulichen Öffnungen (z. B. Türen), durch die Flucht- und Rettungswege in gesicherte Bereiche (Treppenräume, benachbarte Brandabschnitte) oder ins Freie münden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für Gebäude aller Art, die dem nicht nur gelegentlichen Aufenthalt von Menschen dienen, gelten nach den Bauordnungen der Länder grundsätzliche Anforderungen an Rettungswege. Länderspezifisch gibt es hier auch Bestimmungen zu Details der Bauausführung wie z. B. zur Größe von Notausstiegen (z. T. auch in nachgeordneten Ausführungsbestimmungen). Soweit Fluchtwege innerhalb von Arbeitsstätten betroffen sind, sind darüber hinaus die konkreteren Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung und ihrer Regeln (v. a. ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge") maßgeblich.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?