Beschäftigten, die mit Polyesterharzen arbeiten muss die Möglichkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge gewährleistet werden. Hierbei werden Atemwegserkrankungen und Hauterkrankungen untersucht. Beschäftigte, die mit Atemschutz arbeiten, müssen sich der G26 Atemschutzuntersuchung unterziehen. Für Tätigkeiten mit Styrol ist gem. Anhang ArbMedVV Pflichtvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen zu veranlassen.

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