Dipl.-Psych. Julia Scharnhorst
Das Verfahren der Gefährdungsbeurteilung folgt einem Regelkreis (Abb. 1), der sowohl für die Beurteilung der körperlichen, als auch der psychischen Belastung angewandt wird. Es ist sinnvoll, die Beurteilung beider Gefährdungsbereiche zu vernetzen und nicht völlig getrennt ablaufen zu lassen. Auch Bedingungen der physischen Arbeitsumgebung können zu Stressbelastungen bei den Mitarbeitern führen.
Diese Systematik gilt auch für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungsfaktoren i. S. des Arbeitsschutzgesetzes. Sie wurde so auch von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) empfohlen. Es geht um die Analyse der arbeitsorganisatorischen und sozialen Bedingungen der Arbeit. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Aufgabe der Führungsebene. Das Vorgehen nach dem hier dargestellten Regelkreis erfüllt die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes. Der Ablauf ist als kontinuierlicher Prozess zu verstehen. Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig, sondern sie muss mit der Wirksamkeitskontrolle weiterentwickelt werden. Außerdem ist eine neue Gefährdungsbeurteilung immer dann notwendig, wenn sich die Arbeitsbedingungen deutlich verändern und sich so ein verändertes Belastungsspektrum ergeben kann.
Abb. 1: Regelkreis der Gefährdungsbeurteilung
3.1 Vorbereitung und Planung
Die Gefährdungsbeurteilung gerade der psychischen Belastung ist häufig sowohl für die Unternehmensführung, als auch die Belegschaft ein neues Feld. Es können sehr unterschiedliche Erwartungen damit verknüpft sein, in vielen Unternehmen liegen bislang keine Erfahrungswerte für das Vorgehen vor. Daher ist eine sorgfältige Vorbereitung und Planung der Gefährdungsbeurteilung sinnvoll. Bevor der eigentliche Prozess beginnt, sollten bereits alle Schritte geplant sein. Die Methoden und Instrumente der Erhebung müssen festgelegt werden, es sollte auch bereits im Vorfeld geklärt sein, wie bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen vorgegangen werden soll, falls diese notwendig werden sollten.
Pilotprojekt
Hilfreich kann bei der ersten Durchführung einer Gefährdungsanalyse ein Pilotprojekt in einem kleineren Bereich sein. Allerdings sollte es sich hierbei um einen typischen und durchschnittlichen Bereich handeln. Für einen Modellversuch wäre ein besonders problematischer Unternehmensbereich nicht geeignet.
Wichtig bei dieser Analyse ist, dass alle betrieblichen Akteure – also Führungskräfte, Mitarbeiter, Mitarbeitervertretung und ggf. externe Berater – diesen Prozess mit Überzeugung tragen und umsetzen. Sonst besteht die Gefahr, dass das Projekt bereits bei der Analyse abgebrochen wird und es gar nicht erst zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen kommt.
Die Arbeitsschutzverantwortlichen im Betrieb sind die wichtigsten Akteure bei der Planung, Durchführung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Als Berater stehen evtl. noch betriebliche Arbeitsschutzexperten zur Verfügung, z. B. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Da die Mitarbeiter ihre eigenen Arbeitsbedingungen am besten kennen, sind sie und die Mitarbeitervertretung unerlässlich. In großen Unternehmen empfiehlt es sich, die Gefährdungsanalyse mithilfe von Beratern durchzuführen, z. B. Wirtschafts- oder Gesundheitspsychologen. Das Hinzuziehen externer Experten ist dann hilfreich, wenn keine internen Spezialisten zur Verfügung stehen.
Um ein gemeinsames Verständnis von den Begrifflichkeiten, dem Sinn und Ziel der Gefährdungsanalyse sowie möglichen Vorgehensweisen zu entwickeln, ist ein gemeinsamer Workshop aller Beteiligten zu Anfang des Prozesses nützlich. Damit kann von Anfang an ein gemeinsames Vorgehen geplant werden, Missverständnisse können ausgeräumt werden, die sonst später den Prozess behindern könnten.
Entscheidend ist die frühzeitige Zusammenarbeit von Unternehmensführung und Mitarbeitervertretung. Ein Erfolg kann sich aber nur einstellen, wenn auch die Geschäftsleitung hinter dem Vorhaben steht und dies auch glaubwürdig an die Belegschaft kommuniziert. Die Mitarbeiter müssen ebenfalls frühzeitig über die geplante Gefährdungsanalyse psychischer Belastung informiert werden. Evtl. vorhandene falsche Vorstellungen müssen rechtzeitig klargestellt werden. Mitarbeiter fürchten oft, es gehe bei der Gefährdungsbeurteilung um die Beurteilung ihrer psychischen Gesundheit oder ihrer Belastbarkeit bei Stress. Die Belegschaft muss auch darüber aufgeklärt werden, dass das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung und der daraus abgeleiteten Maßnahmen nicht der absolut stressfreie Betrieb ist.
Der folgende Überblick zeigt die einzelnen Schritte einer Gefährdungsbeurteilung:
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3.2 Auswahl von Arbeitsbereichen oder Tätigkeiten
Laut Arbeitsschutzgesetz muss die Gefährdungsbeurteilung je nach Tätigkeit vorgenommen werden. D. h., dass bei gleichartigen Tätigkeiten die Beurteilung einer Art von Arbeitsplatz bzw. Tätigkeit ausreicht. Daher ist der erste Schritt jeder Gefährdungsbeurteilung die Festlegung der zu untersuchenden Arbeitsbereiche bzw. Tätigkeiten.
Zentrales Kriterium
Das Kriterium für die Festlegung vo...