Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
Aus der DIN EN 15635 ergeben sich Verpflichtungen für Betreiber von Regalsystemen aus Stahl.
Der Aufbau und die Montage von Regalsystemen aus Stahl dürfen nur nach den Vorgaben des Herstellers ausgeführt werden.
Fachfirma beauftragen
Aus Haftungs- und Gewährleistungsgründen sollten der Aufbau bzw. die Montage stets durch den Hersteller des Regalsystems oder durch eine Fachfirma durchgeführt werden.
Bei der Installation ist zu berücksichtigen, dass:
- Regalsysteme nur auf dem Boden befestigt werden dürfen (der Untergrund muss die zu erwartenden Belastungen aufnehmen können bzw. muss den vom Hersteller des Regalsystems erwarteten Eigenschaften genügen),
- Regale über wirksame Durchschubsicherungen verfügen müssen (das sind hintere Sicherheitsanschläge, mit denen Zusammenstöße durch Fehlbedienung einer Palette bzw. ihrer Ladung mit anderen Lasten oder Einrichtungsgegenständen vermieden werden, wenn die Palette in das Regalfach abgesetzt wird).
Kompatibilität von Regal und Flurförderzeug
Das Regalsystem und die eingesetzten Flurförderzeuge müssen hinsichtlich der Abmessungen und der Funktionen miteinander kompatibel sein.
Am Regalsystem sind die notwendigen Belastungswarnhinweise in Form von Schildern anzubringen (vgl. Anhang B DIN EN 15635).
Begriffserläuterungen
In diesem Zusammenhang sind folgende Begriffe wichtig:
- Lagereinheit: Gewicht eines einzelnen eingelagerten Gegenstands, der in einem Vorgang aus- oder eingelagert wird.
- Fachlast: Masse, die von einer Seite in einem Fach von einem Palettenregal oder Fachbodenregal eingelagert werden kann.
- Feldlast: zulässiges Gesamtgewicht sämtlicher Ladeeinheiten in einem Regalfeld, wobei etwaige Ladeeinheiten, die auf dem Betonboden des entsprechenden Feldes gelagert werden können, ausgeschlossen sind.
Darüber hinaus müssen weitere Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden:
- Das eingesetzte Personal muss über die Bedienung des Regalsystems unterrichtet werden.
- Zum Erreichen der oberen Regalebenen sind für den Betrieb geeignete Aufstiegshilfen bereitzuhalten.
- Es dürfen nur die vom Hersteller des Regalsystems freigegebenen Ladehilfsmittel (bzw. Ladegeräte) eingesetzt werden.
- An den Eckpunkten und an Durchfahrten muss ein stabiler Anfahrschutz an den Regalstützen angebracht werden (Anforderung: nach DGUV-R 108-007 Mindestaufnahmevermögen ≥ 400 Nm).
Management-Kontrollverfahren
Die Pflicht, ein "Management-Kontrollverfahren" einzuführen, ermöglicht dem Betreiber, die Sicherheit des Regalsystems regelmäßig zu prüfen, Schäden zu bewerten und daraus Instandsetzungsmaßnahmen abzuleiten.
Bei bestimmten Beschädigungen müssen die betroffenen Regalbereiche entlastet und der weiteren Nutzung entzogen werden. Immer wieder auftretende Beschädigungen an Regalsystemen sind zu erfassen und auszuwerten, um daraus vorbeugende Schutzmaßnahmen zu treffen.
Instandsetzung
Die Instandsetzung von beschädigten Regalbauteilen darf nur nach den Vorgaben des Herstellers erfolgen. Beschädigte Bauteile sind vorzugsweise gegen neue Originalteile auszutauschen.
Im Unternehmen muss ein "Beauftragter für Lagersicherheit" benannt und beauftragt werden.
Festgestellte Beschädigungen an Regalteilen sind nach dem in Abb. 1 gezeigten Verfahrensablauf den Gefahrenstufen GRÜN, ORRANGE oder ROT zuzuordnen.
Abb. 1: Verfahren zur Beurteilung von Schäden an Regalsystemen nach DIN EN 15635
Änderungen im laufenden Betrieb des Regalsystems ergeben sich z. B. durch:
- Nutzung von anderen Staplertypen,
- andere Handhabung der Paletten,
- Verwendung von anderen Ladehilfsmitteln,
- Änderung des Gewichts und der Größe der Ladehilfsmittel,
- Zunahme der Häufigkeit von Beschädigungen an Regalteilen oder
- andere Vorkommnisse, z. B. Beinaheunfälle, Unfälle, sonstige Zwischenfälle.
Die vorhandene Gefährdungsbeurteilung muss dann überarbeitet und angepasst werden.