Eine Sicherheitsbeleuchtung im Labor ist dann notwendig, wenn die Arbeitsbeleuchtung ausfällt und dabei eine Unfallgefahr für die Mitarbeiter besteht, z. B. beim Umgang mit Gefahrstoffen in Wäscherabzügen. Die Sicherheitsbeleuchtung soll ermöglichen, dass die ausgeführte Tätigkeit beendet und der Arbeitsplatz danach gefahrlos verlassen werden kann. Die Sicherheitsbeleuchtung muss den Arbeitsplatz mindestens für die Dauer der Unfallgefahr mit mind. 15 Lux Beleuchtungsstärke ausleuchten (max. Verzögerung 0,5 Sekunden). Fluchtwege müssen mind. 30 min mit 1 Lux (max. Verzögerung 15 Sekunden bzw. 1 Sekunde bei erhöhtem Unfallrisiko) beleuchtet werden (vgl. ASR A2.3, ASR A3.4, Anhang 2.3 ArbStättV).

Abschn. 5.4.1 und 5.4.2 TRBA 100 fordert für die Schutzstufe 3 eine Sicherheitsbeleuchtung, um das sichere Verlassen des Arbeitsbereiches zu gewährleisten.

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