Die Sicherheit beim Entladen von in den Häfen ankommenden Containern und ihren Ladungen ist ganz sicher eines der größeren Probleme des modernen Arbeitsschutzes. Zwar sind Lieferanten und Importeure verpflichtet, begaste Container anzumelden und zu deklarieren. Die Praxis zeigt aber immer wieder, dass es viele "schwarze Schafe" gibt. Idealerweise müsste daher jeder Container bei Ankunft am Bestimmungsort entgast werden. Allerdings wird nur ein geringer Prozentsatz der umgeschlagenen Container so umfassend behandelt. Alle übrigen Container werden direkt weiter ins Landesinnere befördert.
Daher stellen die Containerladungen nicht nur eine Gefahr für die Hafenfacharbeiter und Lageristen dar, die den Container an der Rampe eines Spediteurs oder eines Unternehmens entladen und lagern, sondern auch für die Verbraucher im Binnenland – von der Natur und ihren Ökosystemen ganz zu schweigen, die durch eingeschleppte Schädlingsarten bedroht werden.
Eine Recherche des NDR bei den Arbeitsschutzbehörden in den größten deutschen Nord- und Ostseehäfen aus dem Jahr 2019 deckte besorgniserregende Fakten auf: Die Behörden führten nahezu keine Kontrollen vor Ort bei Logistik-Unternehmen durch und überließen es primär den beteiligten Unternehmen, für die Sicherheit ihre Arbeitnehmer zu sorgen. An fast allen norddeutschen Großhäfen habe es in den vergangen 5 Jahren (2014–2019) offenbar nur in einem Fall eine Kontrolle vor Ort gegeben. Allein die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz berichtete von "Systemkontrollen" bei den Unternehmen. Aber auch hier wurde lediglich die "Papierlage" im Betrieb abgefragt und stichprobenartig mit der Umsetzungssituation vor Ort abgeglichen. An Öffnungen von Containern nahm die Behörde grundsätzlich nicht teil.
Mit anderen Worten: Eine intensive oder gar lückenlose Überprüfung durch die Behörden fand nicht statt; die Behörden verließen sich in erster Linie auf die Selbstverantwortung der Liefer-, Logistik- und Empfängerunternehmen. Eine aktuellere Anfrage (April 2022) des Autors dieses Fachbeitrags bei derselben Behörde ergab ein mehr oder weniger ähnliches Bild:
3 Fragen an die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Arbeitet Ihre Behörde eng mit dem Zoll und der Hafenverwaltung zusammen, um biologische und chemische Gefahren/Gefährdungen bei den in Hamburg ankommenden Schiffscontainern weitgehend ausschließen zu können?
In Hamburg findet keine allumfassende Prüfung von Importcontainern auf gesundheitsverträgliche Innenraumluft in Containern statt. Gefahrgutcontainer werden von der Wasserschutzpolizei regelhaft überprüft. Die Wasserschutzpolizei und der Zoll führen allerdings Messungen der Innenraumluft von Containern durch, bevor sie diese betreten. Auffälligkeiten werden dem Amt für Arbeitsschutz mitgeteilt und von hier gegebenenfalls an die zuständigen Behörden am Sitz des Empfängers weitergeleitet. In Hamburg wirken wir beim Empfänger direkt auf die Qualität der Waren und des Versands ein und veranlassen Schutzmaßnahmen, die beim Öffnen der Container ergriffen werden müssen.
Kann man davon ausgehen, dass die meisten Container (und damit auch die in den Containern importierte Fracht) für die Hafenfacharbeiter/Lageristen als auch die Öffentlichkeit keine Gefahr darstellen – oder ist die Dunkelziffer der nicht weiter untersuchten Container (relativ) hoch?
Die Empfängerbetriebe in Hamburg haben die Pflicht, Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen zur Minimierung zu ergreifen. Sie sollten die Spezifikationen ihrer Ware kennen und abschätzen können, welche Gefahr von ihnen ausgehen kann. Dem Amt für Arbeitsschutz sind in der jüngsten Vergangenheit keine Auffälligkeiten gemeldet worden.
Gibt es Planungen bezüglich neuer, zusätzlicher Schutzmaßnahmen – zum Beispiel aufgrund der Pandemie?
Bisher werden keine neuen Maßnahmen geplant. Die Empfängerbetriebe Hamburgs sind sehr gut informiert und die Gefahren beim Öffnen von Importcontainern sind bei der Qualifizierung von Hafenbeschäftigten und Schulungen der Wasserschutzpolizei fester Bestandteil.