Exoskelette sind am Körper getragene, physisch unterstützende technische Assistenzsysteme. Wurden sie zunächst für militärische Anwendungen entwickelt, finden sich mittlerweile auch Anwendungsgebiete für Exoskelette in der Fertigung, Montage als auch in der Intralogistik und in Lagerhausarbeiten. Der Einsatz von Exoskeletten in der Produktion bzw. in produktionsnahen Bereichen empfiehlt sich grundsätzlich an nichtstationären Arbeitsplätzen für Tätigkeiten, die sich durch Heben und Tragen schwerer Lasten auszeichnen und die gleichzeitig z. B. aufgrund eingeschränkter Bau- oder Fügeräume den Einsatz technischer Hilfsmittel oder Manipulatoren ausschließen.
Grundsätzlich werden verschiedene Bauarten von Exoskeletten unterschieden. Sog. passive Exoskelette mit einer mechanisch wirkenden muskelkraftbetriebenen Federunterstützung ohne Stromversorgung werden häufig zur Bewegungserleichterung bzw. zu Komfortzwecken eingesetzt; ihr Einsatz richtet sich daher nach der EG-Maschinenrichtlinie. Exoskelette mit aktiver mechatronischer Unterstützung verfügen über eine Stromversorgung und werden meist zur Unterstützung von Körperbewegungen oder Körperhaltungen und auch Körperkraft, zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz oder zur medizinischen Behandlung verwendet. Aufgrund ihrer Bauart und ihres Verwendungszwecks werden aktive Exoskelette meist der EG-Richtlinie PSA zugeordnet.
Exoskelette bieten die Chance, die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und zu verbessern. Darüber hinaus können körperlich eingeschränkte bzw. leistungsgewandelte Beschäftigte durch Exoskelette derart unterstützt werden, dass sie für Tätigkeiten befähigt werden, die sie ohne physisch-technische Assistenz nicht durchführen könnten. Vor dem Einsatz von Exoskeletten sollten aber die Chancen einer Nutzung und die Gefahren beim Einsatz abgeschätzt werden. So können Fehlfunktionen oder die falsche Bedienung eines Exoskeletts zu Verletzungen der Nutzenden oder zur Überschreitung der Belastungsgrenze der Beschäftigten führen.
Daher sollte der Einsatz eines Exoskeletts am Produktionsarbeitsplatz trotz aller positiven Effekte sorgfältig vorbereitet und geplant werden. Aktuell werden Exoskelette i. d. R. als personenbezogene bzw. personengebundene Maßnahme eingeordnet. Der vorschriftsgemäße Einsatz eines Exoskeletts als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) an gewerblichen Arbeitsplätzen umfasst grundsätzlich die Durchführung
- einer Relevanz- bzw. Bedarfsprüfung einschließlich einer Gefährdungsbeurteilung physische Belastung und einer Prüfung der Wirksamkeit substituierender, technischer und organisatorischer Maßnahmen;
- einer Nutzungsplanung, in der das Schutzziel für die Maßnahme festgelegt, der bestimmungsgemäße Einsatzzweck in einem Lastenheft beschrieben, eine Produktrecherche der am Markt verfügbaren Exoskelette durchgeführt, mit dem Hersteller eine Detailklärung und ein Praxistest bzw. ein Pilotprojekt geplant sowie die Beschäftigten informiert wurden;
- eines durch die SIFA oder das betriebsmedizinische Personal, den Betriebsrat oder die Beschäftigtenvertretung und den Hersteller des Exoskeletts begleiteten Praxistests bzw. Pilotprojekts;
- einer Dokumentation und Evaluation des Praxistests bzw. Pilotprojekts;
- einer Analyse und Bewertung der Langzeiteffekte während des Einsatzes des Exoskeletts.
Sofern nach einer ordnungsgemäßen Gefährdungsbeurteilung physische Belastung eine Schutzmaßnahme an einem gewerblichen Arbeitsplatz erforderlich ist und sofern substituierende, technische und organisatorische Maßnahmen nicht zum vollständigen Erreichen des gewünschten Schutzziels führen, ist der Einsatz eines aktiven oder passiven Exoskeletts eine sinnvolle personenbezogene Maßnahme. Daher werden Exoskelette auch für Produktionsunternehmen mit gewerblichen Arbeitsplätzen interessant und werden dort vermehrt als körpergetragene Hebehilfen für die Kraftunterstützung und für ergonomisches Arbeiten auch bei physisch anspruchsvollen Aufgaben eingesetzt.