Akkumulator |
Energiespeicher, der zugeführte elektrische Energie als chemische Energie speichern (Ladung) und bei Bedarf als elektrische Energie abgeben kann (Entladung). |
Anlagenverantwortlicher |
Person, die benannt ist, die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen übertragen werden. |
Batterie |
Die Batterie besteht aus einer oder mehreren elektrisch miteinander verbundenen Zellen. |
Batterieanlage |
Batterie und die unmittelbar damit verbundene Schalt- und Ladeeinrichtung. |
Batteriebehälter |
Batterietrog mit verschließbarem Deckel und Lüftungsöffnungen, jedoch nicht begehbar. |
Batterieeinbauraum |
Früher Batteriefach genannt. Platz innerhalb des Fahrzeugs, der der Unterbringung von Batterien dient. Im Batterieeinbauraum können Batterien als Einzelzellen, Blockbatterien oder eingebaut in Trägern, Trögen oder Batteriebehältern untergebracht werden. |
Batterieladeanlage |
Umfasst Batterieladeräume, Batterieladestationen, Einzelladeplätze und die zum Laden erforderlichen elektrischen Betriebsmittel. Sind von anderen Betriebsbereichen durch geeignete Maßnahmen, z. B. Wände, Abstände, Hindernisse oder Kenntlichmachung, räumlich abgegrenzt. |
Batterieraum/Batterieladeraum |
Raum, in dem Batterien nur vorübergehend zum Laden aufgestellt werden. Die Ladegeräte sind davon räumlich getrennt. |
Batterieladestation |
Raum, in dem Batterien nur vorübergehend zum Laden aufgestellt werden und in dem gleichzeitig die Ladegeräte untergebracht sind. |
Bestimmungsgemäßer Gebrauch |
Gebrauch von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen, die im Einklang mit den Produktbeschreibungen, Anweisungen und Informationen stehen, die vom Lieferanten zur Verfügung gestellt werden. |
Betriebsstätte, elektrische |
Raum oder Ort, der im Wesentlichen zum Betrieb elektrischer Anlagen dient und in der Regel nur von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP) betreten wird. |
Betriebsstätte, abgeschlossene elektrische |
Raum oder Ort, der ausschließlich dem Betreiben elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten wird. Zutritt haben Elektrofachkräfte (EF) und elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), Laien (L) jedoch nur in Begleitung von Elektrofachkräften (EF) oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen. |
Brand |
Entzündung unter Licht- und/oder Wärmeentwicklung. |
Einzelladeplatz (Ladestelle) |
Durch geeignete Anordnung und Kenntlichmachung für das Laden von Batterien eingerichteter Platz in Arbeits-, Lager- oder Betriebsräumen. |
Elektrofachkraft (EF) |
Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. |
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) |
Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen eingewiesen und vor Beginn seiner Aufgaben unterwiesen wurde. |
Elektrotechnischer Laie (L) |
Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene Person ist. |
Feuchte und nasse Räume |
Räume oder Orte, in denen die Sicherheit der Betriebsmittel durch Feuchtigkeit, Kondenswasser, chemische oder ähnliche Einflüsse beeinträchtigt werden kann. |
Ladegerät |
Elektrisches Betriebsmittel zum Laden, Erhaltungsladen und Ausgleichsladen von Batterien. Dabei wird elektrische Energie in die Batterie eingespeist. |
Ladung |
Früher auch Vollladung genannt. Einspeisung von elektrischer Energie in Batterien und deren Speicherung als chemische Energie. |
Zelle |
Kleinste Einheit einer Batterie. Sie besteht im Wesentlichen aus positiven und negativen Elektroden, den Scheidern, den für den Zusammenbau und Anschluss erforderlichen Teilen, dem Zellengefäß und dem Elektrolyt. |