Für Sicherheitsmarkierungen gilt (Abschn. 5.2 ASR A1.3):

  • müssen dauerhaft ausgeführt sein;
  • die Streifen müssen in einem Neigungswinkel von etwa 45° angeordnet sein und ein Breitenverhältnis von 1:1 haben;
  • an Scher- und Quetschkanten mit Relativbewegung zueinander müssen Streifen gegensinnig geneigt zueinander angebracht sein;
  • die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrstellen entsprechen.

Abb. 2: Sicherheitsmarkierungen

 
Farbe Anwendung Beispiele
gelbschwarz vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen, ggf. langnachleuchtend Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen
rotweiß vorzugsweise für zeitlich begrenzte Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden Baugruben

Tab. 2: Einsatz gelbschwarzer bzw. rotweißer Sicherheitsmarkierungen (vgl. Abschn. 5.2 ASR A1.3)

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