Kontrolle, ob die erforderlichen Kennzeichnungen vorhanden und bekannt sind, z. B. Fluchtwege, Erste Hilfe, Verbote, Gebote usw. (ArbStättV, ASR A1.3).
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Check |
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Bemerkungen |
1) |
Grundsatz: Sicherheitskennzeichnung ist eine Kennzeichnung, die |
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- bezogen auf einen bestimmten Gegenstand,
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- eine bestimmte Tätigkeit oder
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jeweils mittels |
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- eines Sicherheitszeichens,
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- verbaler Kommunikation oder
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eine Sicherheitsaussage ermöglicht. |
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2) |
Werden zunächst technische und organisatorische Schutzmaßnahmen eingesetzt, bevor es zu einer Sicherheitskennzeichnung kommt? |
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Rangfolge der Schutzmaßnahmen einhalten. |
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3) |
Findet eine Sicherheitskennzeichnung statt, wenn trotz Schutzmaßnahmen Risiken und Gefahren verbleiben? |
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4) |
Findet eine Kennzeichnung statt, wenn dies aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften oder Arbeitsschutzvorschriften erforderlich ist? Beispiele: |
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- Fluchtwege und Notausgänge;
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- Erste-Hilfe-Einrichtungen;
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- Zutrittsverbot für elektrische Betriebsräume;
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- Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten.
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5) |
Werden Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen über die Bedeutung und die Verpflichtung zur Beachtung der für sie relevanten Sicherheitskennzeichen unterwiesen? Wird für Einweiser, die Handzeichen geben, eine spezifische Unterweisung gehalten? Wird bei Änderung der eingesetzten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung eine Unterweisung durchgeführt? |
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Es ist insbesondere über die Bedeutung selten eingesetzter Kennzeichen zu informieren. Die Unterweisung sollte jährlich erfolgen, sofern sich nicht in der Gefährdungsbeurteilung andere Zeiträume ergeben. |
6) |
Befolgen die Beschäftigten die Sicherheitskennzeichnung? |
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Es ist nicht nur die Unterweisung durchzuführen. Es muss auch kontrolliert werden, ob die Inhalte einer Unterweisung befolgt werden. |
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7) |
Sind die Zeichen aus der erforderlichen Sehentfernung erkennbar? |
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Kennzeichengröße; |
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Anbringungsort. |
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8) |
Sind Rettungs- und Brandschutzzeichen aus langnachleuchtenden Materialien? |
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Gilt, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist. |
9) |
Wird auf Hindernisse oder Gefahrstellen durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen aufmerksam gemacht? |
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Gelb-schwarze Streifen sind für ständige Hindernisse und Gefahrstellen vorzusehen, rot-weiße Streifen für zeitlich begrenzte Hindernisse und Gefahrstellen (z. B. Baustellen). |
10) |
Sind die "gängigen" Sicherheitskennzeichnungen vorhanden (soweit zutreffend)? Verbotszeichen: |
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- Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten;
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- Für Flurförderzeuge verboten;
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- Essen und Trinken verboten;
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- Eingeschaltete Mobiltelefone verboten.
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Warnzeichen: |
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- Warnung vor elektrischer Spannung;
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- Warnung vor Quetschgefahr.
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Gebotszeichen: |
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Rettungszeichen: |
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Brandschutzzeichen: |
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Notruf: |
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- Telefone mit Notrufnummer kennzeichnen.
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11) |
Wird die Wirksamkeit der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls instandgehalten? |
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Die zeitlichen Abstände der Kontrollen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. |
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- Festgestellte Mängel sind zu beseitigen.
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12) |
Sind Flucht- und Rettungspläne vorhanden? Sind die Flucht- und Rettungspläne, bezogen auf den Anbringungsort, lagerichtig gestaltet? Sind Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen auf dem Flucht- und Rettungsplan dargestellt bzw. in dessen unmittelbarer Nähe angebracht? Enthalten die Flucht- und Rettungspläne grafische Darstellungen über: |
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Flucht- und Rettungspläne sind für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen Lage, Ausdehnung oder die Art der Benutzung dies erfordern. |
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- den Gebäudegrundriss bzw. Teile davon;
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- den Verlauf der Hauptfluchtwege;
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- die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen;
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- die Lage der Brandschutzeinrichtungen;
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- den Standort des Betrachters;
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- die Lage der Ausgänge von Nebenfluchtwegen (sofern vorhanden);
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- die Lage der Sammelstellen (sofern vorhanden).
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